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Scorewertverbesserung nach Überpüfung der SCHUFA-Auskunft

Löschung alter Daten kann zur Verbesserung des Scorewertes führen – Die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit wird dadurch wieder hergestellt.

Wieder einmal meldete sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ein junger Mann, der nach Überprüfung seiner eigenen SCHUFA-Auskunft feststellen musste, dass sich der Scorewert im Keller befand. Dies war für ihn zunächst verwirrend, da er keinerlei negativen Merkmale in seiner SCHUFA-Auskunft vorfand.
Nach reiflicher Überlegung, wie er weiter vorgehen sollte, beschloss er, die Kanzlei Dr. Schulte & Partner einzuschalten. Diese forderte die SCHUFA dazu auf, eine Überprüfung der SCHUFA-Auskunft vorzunehmen und die Berechnung des Scorewertes zu erläutern. Die bestehenden Vertragsverhältnisse wurden danach auf ihre Richtigkeit überprüft, denn auch das geschulte Auge der Rechtsanwälte konnte keinerlei Negativmerkmale erkennen.
Tatsächlich ergab die Überprüfung durch die SCHUFA Holding AG, dass in der Auskunft ein Vertragsverhältnis gespeichert war, das zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand. In der SCHUFA-Auskunft dürfen allerdings nur noch laufende oder innerhalb der letzten drei Jahre beendete Vertragsverhältnisse aufgeführt werden. Dies ist eindeutig im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Daher löschte die Schufa den entsprechenden Eintrag und übersandte eine neue Schufa-Selbstauskunft.
Der Betroffene durfte sich nun über einen verbesserten Scorewert erfreuen. Sein aktueller Scorewert liegt wieder bei über 90 %. Dies bestätigt einmal mehr, dass man nicht alles glauben sollte, was in der eigenen SCHUFA-Auskunft vorzufinden ist. Es wird daher jedem dringend geraten, seine SCHUFA-Auskunft auf Richtigkeit zu überprüfen. Liegen falsche oder veraltete Einträge vor, die die Schufa nicht löschen will, sollte eine Kanzlei mit Fachkenntnissen in Schufa-Angelegenheiten eingeschaltet werden.
Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team sieht das genauso:
„Die Vorgehensweise bei der SCHUFA Holding AG ist manchmal sehr fragwürdig. Die Praxis zeigt, dass öfter Merkmale eingetragen sind, die unter keinen Umständen hätten eingetragen werden dürfen oder die schon längst wieder gelöscht sein müssten. An diese Baustelle der fehlerhaft gespeichert Daten muss man ran. Trotz der Entscheidung des BGH, dass die SCHUFA Holding AG ihr mathematisches Verfahren für die Berechnung des Scorewertes nicht offenlegen muss, ist es doch nachzuverfolgen, dass sich der Scorewert mit der Anzahl der bestehenden Vertragsverhältnisse bzw. der eingetragenen Vertragsverhältnisse erheblich verschlechtert. Um möglichen Schwierigkeiten bei zukünftigen Vertragsabschlüssen zu entgehen, sollten Sie immer ein Auge auf Ihre SCHUFA-Auskunft haben. Bei möglicherweise falschen Einträgen sollten Sie den Sachverhalt von einem Fachanwalt überprüfen lassen und diesem ein weiteres Vorgehen ermöglichen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie, wenn Sie z. B. ein Haus bauen wollen, einen entsprechenden Kredit Ihrer Bank bekommen können.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1176 vom 11. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich