Die Sinus Invest AG und Sinus Capital AG aus der Bartholomäusstraße 26 in Nürnberg boten seit 2011 Anlegern unter dem Namen „buybacks future“ die Chance, ihre vermeintlich unrentablen Lebensversicherungs- und Bausparverträge an die Sinus Capital zu verkaufen. Versprochen wurden den Anlegern dabei hohe Renditen, bis hin zur Verdopplung des investierten Geldes innerhalb von mehreren Jahren.
Sinus Capital / Sinus Invest ein Schneeballsystem?
Doch die Renditen blieben bislang aus. Vielmehr besteht der Verdacht, dass die Sinus Capital AG und die Sinus Invest AG, beide geführt durch den Vorstand Stefan Frieß aus Nürnberg, von Anfang an nicht in der Lage gewesen sind, die versprochenen Gewinne für die Anleger zu erwirtschaften. Aus diesem Grund ermittelt bereits seit 2013 die Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen Vorstand Frieß wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges. Das vereinnahmte Geld soll nicht wie angekündigt, in die entsprechenden Zielinvestments geflossen sein. Vielmehr steht der Verdacht im Raum, dass ein Großteil des Geldes für Verwaltungskosten und andere Kosten verwendet wurde. Zudem soll das Geld der Anleger in hochspekulative Anlageformen investiert worden sein.
Vorstand Stefan Frieß auf der Flucht?
Im Januar 2014 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg Hausdurchsuchungen bei Stefan Frieß durchgeführt. Dieser war jedoch nicht mehr aufzufinden und soll sich Gerüchten zur Folge in Dubai aufhalten. Eine Auslieferung des Beschuldigten an die Bundesrepublik Deutschland ist damit fast unmöglich. Falls sich herausstellt, dass Frieß tatsächlich mehrere hundert Anleger um ihr hart erarbeitetes Geld betrogen hat, ist fraglich, ob dieser jemals strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
BaFin stoppt Sinus Capital
Bereits mit Bescheid vom 25.07.2013 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäftsmodell der Sinus Capital gestoppt. Nach Prüfung stellte die BaFin dabei fest, dass die Sinus Capital mit dem genannten Modell des Ankaufes von Lebensversicherungsverträgen den Tatbestand des unerlaubten Einlagengeschäfts erfüllt. Über eine hierfür notwendige Banklizenz verfügte die Sinus Capital nicht. Der Sinus Capital wurde daher mit einer sog. Abwicklungsverfügung der BaFin aufgegeben, die von den Anlegern vereinnahmten Gelder unverzüglich zurückzuzahlen und die Sinus Capital abzuwickeln (Liquidation).
Insolvenz der Sinus Invest
Stefan Frieß war neben der Sinus Capital AG auch Vorstand der Sinus Invest AG. Laut eigener Satzung war der Gegenstand dieser Gesellschaft zuletzt die „Programmierung von automatisierten Handelssystemen, Verkauf von automatisierten Handelssystemen, Beratung und Dienstleistungen rund um den Bereich Eigenhandel und automatisierte Handelssysteme, Verkauf und Beratung bzgl. Infrastrukturen (z. B. Datenanbindungen, Serverlösungen, Hosting, Tradingdesk-Lösungen), Verwaltung von eigenem Vermögen, sowie Edelmetallhandel, insb. der Kauf und Verkauf von Edelmetallen wie z. B. Gold, Silber, Platin etc. sowie damit verbundene Dienstleistung.“
Mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 02.06.2014 ist nun die Insolvenz über das Vermögen der Sinus Invest AG eröffnet worden. Aufgrund der Abwicklungsverfügung der BaFin gegenüber der Sinus Capital AG steht zu befürchten, dass dieser der gleiche Gang in die Insolvenz bevorsteht. Dies ist jedenfalls in der Vielzahl der Fälle, in denen eine Abwicklung angeordnet wurde, die zwingende Folge. Das weitere Vorgehen in Bezug auf die Sinus Capital AG bleibt daher abzuwarten.
Was können Anleger tun?
Anleger, die ihr Geld bzw. ihre Lebensversicherungsverträge an die Sinus Capital AG oder Sinus Invest AG verkauft haben, sollten alsbald ihre Kapitalanlage von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtanwalt überprüfen lassen.
Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin hierzu: „In den letzten Jahren gab es viele gewiefte Angebote solcher Lebensversicherungs-Aufkäufer. Ob diese nun GFI, BSB Captura GmbH, Dr. Meyer und Cie, Pecus, FlexLife Capital AG, NovoAss AG, Direktwert GmbH oder SAM AG hießen, alle haben eins gemein: Geschäftsmodell „Aufkauf von Lebensversicherungsverträgen“. Das Geschäftsmodell funktionierte nicht und verwirklichte in der Regel die Voraussetzungen des § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Aufgrund der fehlenden Bankerlaubnis für das Betreiben des sog. Einlagengeschäfts, kam es oftmals zur Insolvenz und zum Totalverlust der bisher noch nicht zurückgezahlten Anlagesumme. Im Fall der Sinus Capital sollten die Anleger nicht darauf warten, dass sich irgendwann mal der Insolvenzverwalter meldet, sondern bereits jetzt von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob und von wem das bereits investierte Geld zurückgeholt werden kann.“
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist auf Fragen rund um den Aufkauf von Lebensversicherungsverträgen und auch Schadensersatzklagen gegen die Anlagegesellschaften und deren Hintermänner spezialisiert. Es konnten schon mehrere, teilweise bereits rechtskräftige Entscheidungen bei verschiedenen Landgerichten und zuletzt dem Oberlandesgericht in Stuttgart für betroffene Anleger erstritten werden, die Lebensversicherung an LV-Ankäufer verkauft hatten. Dr. Thomas Schulte und Team hat zudem zu Fragen des Kreditwesengesetzes promoviert und kann daher die schwierigen Rechtsfragen in Bezug auf eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG versiert beantworten.