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Skandale am Neuen Markt rufen Anlegerschützer und Gesetzgeber auf den Plan.

Einige Jahre ist es her, nachdem der neue Markt die Anleger in ein Wechselbad der Gefühle versetzt hatten. Neben euphorischen Aktienentwicklungen und schlimmen Abstürzen sind heute Unternehmensgründer und damalige Visionäre in den Blickpunkt der Staatsanwaltschaften geraten. Dies gilt z.B. für EM. TV, Thomas und Florian Haffer, für Informatik, Gerad Harlos und Alexander Häfle, für Comrod mit Bodo Stabel oder z.B. mit der CAA AG mit den Eheleuten Müller und Schmidt.
 
Sämtlichen Beteiligten wird vorgeworfen, gegen die Strafgesetze verstoßen zu haben und ihre Möglichkeiten, das eigene Geld zu vermehren, zu Lasten der Anleger missbraucht zu haben. Z.B. verbüßt Comrod Gründer Schnabel eine 7jährige Freiheitsstrafe, weil er 98% der Umsätze mit Telematikdiensten frei erfunden hatte. EM-Chef Haffer ist zwar auf freiem Fuß, jedoch strafrechtlich belastet.

 
Informatik-Gründer Häfele sorgte für das sensationelle Urteil des BGH in Bezug auf falsche ad hoc Mitteilungen, die zu einem direkten Schadensersatz des Anlegers geführt haben.
 
Die juristische Abwicklung gestaltet sich jedoch schwierig, sodass der Gesetzgeber sechs neue Gesetze in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, welches die Rechte und Pflichten näher konkretisieren soll und den großen Skandalen entgegenwirken soll.
 
 
Es wird alles noch komplizierter als bisher. Die Tragweite der Gesetze hat sich im übrigen bei den Unternehmen noch gar nicht herumgesprochen.
 
Im wesentlichen sind folgende Normen zu nennen:
 
Im Anlegerschutzverbesserungsgesetz sind die Vorschriften über die so genannten ad-hoc Pflichtmitteilungen und gegen Insiderhandel ausgebaut worden. Ein Emittent, jemand der neue Aktien an die Börse bringen will, muss alle betreffenden Insider- Informationen veröffentlichen. Der Versuch von Insiderhandel wird bereits bestraft.
 
Für den grauen Kapitalmarkt, d.h. Beteiligungen an geschlossenen Fonds, werden Verkaufsprospekte vorgeschrieben, die von der Finanzaufsicht  (BaFin) zu prüfen sind. Nach dem Kapitalanlager- Musterverfahrensgesetz soll die Justiz davor bewahrt werden, durch  Massenklagen wie im Bereich der Telekom lahmgelegt zu werden. Wenn mehr als 10 Anleger eine Klage führen, soll das zuständige Landgericht eine Vorentscheidung eines höheren Gerichts einholen und die sämtlichen anderen Verfahren werden ausgesetzt. Das Urteil wird dann im Bundesanzeiger elektronisch veröffentlicht.
 
Nach dem Kapitalmarktinformations- Haftungsgesetz sollen persönliche Haftungen von Vorständen dafür eingeführt werden, wenn unrichtige Angaben im Jahresabschluss und auf Hauptversammlungen gemacht werden. Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsgesetzes werden die Schwerpunkte innerhalb von Gesellschaften verschoben, da nunmehr Minderheitsaktionäre einfacher Sonderprüfungen durchsetzen können.  Zudem werden Schadensersatzklagen zu Gunsten der Unternehmenskasse (Binnenhaftung) erleichtert. Erpressungsklagen von so genannten Berufsklägern werden allerdings erschwert.
 
Das Bilanzrechtsreformgesetz soll die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern stärken und die Abhängigkeit von einzelnen Wirtschaftsprüfern von gewissen Unternehmen abschwächen. Befugnisse der BaFin sollen nach dem Bilanzkontrollgesetz ausgeweitet werden.
 
Festzuhalten ist, dass sämtliche Rechtsfragen rund um die angeführten Punkte durchaus komplexer werden und dass die Tätigkeit als Vorstand oder Aufsichtsrat sowie Wirtschaftsprüfer für Unternehmen riskanter geworden ist. Die Rechte von Geschädigten werden vergrößert. Durch das gesamte rechtliche Instrumentarium soll sichergestellt werden, dass die großen Bilanz- und Fälschungsskandale des neuen Marktes der Vergangenheit angehören. Die Gesetzgebungsnovellen stehen in dem Zusammenhang der Zurückdrängung der alten bundesrepublikanischen Betulichkeitsregelung und dem Wunsch oder Glauben des Publikums, die da oben werden schon alles richtig machen.
 
Wie die Gesetze in der Praxis angewandt werden, oder ob es sich um eine tote Rechtsmaterie handelt wird die  Zukunft zeigen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 432 vom 1. Dezember 2004 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich