Die SLR Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG hat ihren Anlegern im Dezember des Jahres 2009 eine Abrechnung der Fondsbeteiligung übersandt. Hieraus ergibt sich, dass die Gesellschaft weiterhin Verluste eingefahren hat.
Verunsicherte Anleger meldeten sich bei den Rechtsanwälten und baten um Hilfe beim Ausstieg aus der Gesellschaft. Dieser ist nach der Ansicht der Rechtsanwälte weiterhin möglich, weil die Gesellschaft beim Abschluss der Kapitalanlage eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Diese Rechtsansicht, die auch bereits das Landgericht Berlin vertreten hat, ist nun auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gestärkt worden, welches am 09.12.2009 zum Az. VIII ZR 219/08 in einem ebay-Fall ergangen ist.
Da die SLR jedoch weiterhin darauf beharrt, hier eine korrekte Belehrung verwendet zu haben, haben die Rechtsanwälte noch vor Jahresende weitere Klagen gegen die SLR Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG wegen Beratungsfehlern und Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eingereicht.
„Wir sehen hier gute Erfolgsaussichten, dass die Anleger ihr Geld zurückbekommen und von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit werden können“, meint Rechtsanwalt Schulte, der die Verfahren gegen die SLR verantwortlich betreut.
Der Verfasser arbeitet in der Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
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