Recht und Gesetz

Social Media – Rechtliche Fragen – technische Fragen – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

 

„Social Media soll die Demokratisierung von Wissen und Informationen unterstützen und dabei global präsent sein“.

Die Beeinflussung durch Massenmedien die Öffentlichkeit mit Informationen zu bombardieren und dadurch erfolgreich zum Ziel zu gelangen, hat Geschichte. Die Vorgehensweise wurde in Form  von Fernseh- und Radiomeldungen und Zeitungsartikel ausgeführt, die sich sturzflutartig über das Volk ergossen hat. Wie verhält es sich mit der Beeinflussung der Massen im Social Media Zeitalter, ist Social Media moderne Public Relation?

Im Rahmen einer Seminar-Reihe diskutierten in den Räumen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team interessierte Unternehmer und Verbraucher Fragen rund um das Internetrecht und Online-Reputation. Teilnehmer waren neben Gastgeber Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Bauunternehmer Hans-Heiko Brunzel unter anderem Inhaber, Geschäftsführer und leitende Angestellte kleiner und mittlerer Unternehmen, spezialisierte Rechtsanwälte, Existenzgründer und weitere Interessierte.

Die Kunst Zielgruppen zu beeinflussen

Mittelständische Unternehmen wie Bauunternehmen benötigen einen funktionierenden Internetauftritt und den sicheren Umgang der Social Media Angebote, um den Kontakt zu den Kunden aufzubauen und dauerhaft zu halten. In der heutigen Zeit ist dieses Medium eines der wichtigsten Kommunikationsapparate geworden, weiß Bauunternehmer Hans-Heiko Brunzel aus Erfahrung zu berichten.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Gründungspartner hierzu: „Welche wirkungs- und sinnvollen Möglichkeiten zur richtigen und sicheren Nutzung von Social Media für die eigenen Ziele im Unternehmen gilt es zu nutzen? Wichtig ist die konkrete Zielsetzung.  Nachdem die relevanten Zielgruppen und Medien definiert und analysiert wurden, sind die Zielmedien auszuwählen. Darauf aufbauend wird die Content-Strategie für Social Media entwickelt:

Mittels eines konkreten Maßnahmenplans, der die Vorgehensweise zum Social-Media-Monitoring, zusätzlich in der Regel den Tooleinsatz, das Budget sowie die Rahmendaten für den Personalbedarf definiert, können die eingangs dargestellten Ziele dann umgesetzt werden.“

Neue Wege – neue Kontakte – Schnittpunkte über soziale Netzwerke

Soziale Netzwerke sind Plattformen im Internet, bei denen sich Menschen anmelden und ein Profil mit persönlichen Informationen hinterlegen. Andere Nutzer können sie auf dieser Plattform aufsuchen und sich mit ihnen verbinden. In vielen Fällen kennen sich die Personen auch und bereits direkt oder indirekt im wirklichen Leben, etwa aus dem Freundeskreis und dem beruflichen Umfeld. Andere Verknüpfungen resultieren aus Gemeinsamkeiten bei den im Profil angegebenen Informationen, beispielsweise den besuchten Schulen oder einem früheren Arbeitgeber.

Facebook ist mit derzeit weltweit über 800 Millionen angemeldeten Nutzern das wohl größte und bekannteste soziale Netzwerk, wobei ähnliche Produkte auf dem chinesischen wie russischen Markt rasante Zuwächse zu verzeichnen haben. Allein in Deutschland gibt es derzeit rund 22 Millionen Facebook-Mitglieder. Das Portal wird hauptsächlich zum privaten Austausch genutzt, aber auch immer mehr Unternehmen entdecken es für Marketingzwecke.

Das bedeutendste Business-Netzwerk im deutschsprachigen Raum ist mit über acht Millionen Usern Xing. Dort vernetzen sich die Nutzer, die ein Profil ähnlich eines Lebenslaufs anlegen, mit vorzugsweise geschäftlichen Kontakten. Auch lassen sich in Interessengruppen und in diversen Diskussionsforen neue Kontakte knüpfen. Zudem veranstalten die Gruppen mitunter auch reale Netzwerk-Treffen.

Das dritteinflussreichste Netzwerk ist Twitter. Diese Microblog-Anwendung hat in Deutschland ca. zwei Millionen Nutzer. Tweets (engl.: to tweet – zwitschern) sind Kurznachrichten, die nicht länger als 140 Zeichen umfassen dürfen. Besondere Bedeutung erlangte der Dienst weltweit während des „Arabischen Frühlings“, als aktuelle Informationen hauptsächlich über Twitter-Meldungen an die Öffentlichkeit gelangten. Menschen, die regelmäßig die Nachrichten eines  Twitter-Mitglieds verfolgen, somit mit ihm vernetzt sind, heißen Follower und können dessen Meldungen lesen, kommentieren sowie weiterverschicken.

Social Software

Im Maschinenraum der digitalen Welt arbeitet eine völlig andere Art von Software, da es sich um ein neues Technologiefeld handelt, existiert derzeit keine einheitliche Begriffsdefinition. Die gängigsten Ausprägungen von Social-Software wurden in der Öffentlichkeit durch die benannten sozialen Netzwerke wie Facebook, Xing und andere bekannt.

Social-Software umfasst somit webbasierte Anwendungen, die der Information, dem Austausch, der Interaktion, der Zusammenarbeit und der Rückkopplung von Individuen und Gruppen innerhalb dieser Einsatzbereiche dienen – häufig wird der Begriff auch synonym mit „Web 2.0“ oder auch „Enterprise 2.0“ genannt.

Charakteristika

In Ansehung der Vielzahl an existierenden Definitionen und der recht allgemeinen Umschreibung von Social Software werden kurz die Eigenschaften, die Social-Software-Anwendungen zugrunde liegen, erläutert. Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Kennzeichnend für Social-Software ist das Individuum oder die Gruppe von Individuen. Übliche Software stellt in der Regel die Optimierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen in den Vordergrund. Mittels Social-Software gestalten die Nutzer die Anwendungen mit hohem Freiheitsgrad selbst, indem Beiträge, Ratings von Beiträgen, Personen, Websites usw. erstellt und abgeben werden, damit determinieren sie somit aktiv die Qualität und Quantität der Anwendungen. Größtes Kennzeichen von Social-Software ist also die Vernetzung von Informationen und Personen, um kollektives Wissen in der Gruppe zu eröffnen.“

Ziel von Social-Software ist die Kommunikation einer Person an viele andere Personen (One-to-many-Kommunikation) und im Besonderen einer Kommunikation von vielen an viele Personen und Gruppen (Many-to-many-Kommunikation), welches von älteren Programmen und Anwendungen der Kommunikation (z. B. Aushänge oder E-Mails) überhaupt nicht oder nur bedingt unterstützt wird.

Drei Dimensionen lassen sich nach den verschiedenen Anwendungsfeldern von Social-Software, je nach ihrer Hauptzielsetzung, bestimmen:

– Informationsmanagement (Finden, Bewerten, Erstellen von Inhalten und Informationen)
– Identitäts- und Beziehungsmanagement (Soziale Kontaktanbahnung und Austausch zwischen verschiedenen Benutzern)
– Interaktion und Kommunikation (Direkte und indirekte Kommunikation).

Rechtsanwalt Dr. Schulte: „Betrachtet man die sozialen Netzwerke in ihrer Rolle als Anwendungsplattform, so stand hier bisher die Entwicklung von Funktionalität im Vordergrund. Inzwischen beginnt man, sich auch mit Sicherheitsaspekten der Anwendungen dort zu beschäftigen.

Zudem wird vermehrt darüber diskutiert, welche Auswirkungen die Nutzung sozialer Netzwerke auf die Psyche von Nutzern hat. Forschungserkenntnisse deuten darauf hin, dass die Nutzung bei einigen Nutzern zu einer kurzfristigen Erhöhung des Selbstbewusstseins und zu einer Verminderung der Selbstkontrolle führen kann. Unbestritten ist, dass durch unbedachte Veröffentlichung im Internet ein jeder User sich Nachteile einhandeln kann, es kommt zu Reputationsstörungen und das Internet vergisst nie. Weiterhin sind wir durch die jüngsten Entwicklungen sensibilisiert und wissen, dass noch nie zuvor so detailliert, kategorisiert persönliche Informationen von Nutzern abgefragt und veröffentlicht wurden, wie es bei den umfangreichen Benutzerprofilen der heutigen sozialen Netzwerke üblich ist. Die automatisierte Analyse dieser Daten wurde dadurch enorm vereinfacht. Gesellschaftlich wirft diese Leichtgläubigkeit große Fragen auf und rechtlich sollte unbedingt nach Möglichkeiten für den Schutz und den sicheren Umgang mit den sozialen Medien nachgedacht werden, die Gesetzgebung ist aufgerufen aktiv zu werden.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1035 vom 22. August 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich