Luxemburg (jur). Beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages darf die Einwilligung des Kunden zur Sammlung und Speicherung der Kopie des Personalausweises nicht vorher markiert sein. Ansonsten liegt keine gültige und ausdrückliche Einwilligung des Kunden vor, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Mittwoch, 11. November 2020 (Az.: C-61/19). Wenn Kunde die Aufbewahrung einer Ausweiskopie ablehnen, dann dürfe von ihnen auch nicht verlangt werden, dies extra in einem …