Starke Zunahme von Anlegerklagen im letzten Quartal 2004
Aus den aktuellen Pressemitteilungen der verschiedenen Land- und Amtsgerichte lässt sich entnehmen, dass die Zahl der Anlegerschutzprozesse im letzten Quartal 2004 wegen möglicher Verjährungsproblematiken um das Vier- bis Fünffache zugenommen haben. Die Gerichte haben durch Einrichtungen spezieller Kammern oder andere organisatorische Maßnahmen versucht, dem Ansturm Herr zu werden. Es ist bisher umstritten, ob das Datum des 31.12.2004 überhaupt die zugebilligte Relevanz für die Verjährung von Ansprüchen von Anlegern entfaltet. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Es wird allerdings mehr und mehr die Auffassung vertreten, dass die meisten Ansprüche erst zum 02.01.2006 verjähren und dass Anleger mit Ansprüchen aus der Zeit vor dem 01.01.2001 immer noch Zeit haben, ihre Schrottimmobilien, Schrottfonds etc. der Rückabwicklung zuzuführen. Aufgrund der Prozesswelle befürchten viele, dass es zu „Serien-Urteilen“ kommt, die dann mit heisser Nadel gestrickt sein könnten.