Fachanwalt für Strafrecht aus München galt trotz lupenreiner Schufa-Auskunft als kreditunwürdig – Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Schufa Experte konnte erfolgreich außergerichtlich helfen
Der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist ein weiterer schneller und außergerichtlicher Erfolg gegen eine falsche Bonitätseinschätzung bei der Schufa Holding AG gelungen. In diesem Fall durfte sich ein erfolgreicher Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht aus München über eine Scorewert-Berichtigung freuen. Der Münchner Kollege hatte bei Media Markt über die bekannte „0%-Finanzierung“ einige technische Geräte für seine Kanzlei finanziert. Dies führte objektiv betrachtet zu einer Verbesserung bzw. Optimierung seiner Ausgabenseite. Die sechs dazugehörigen Kredite wurden über die TargoBank vergeben und hatten eine Laufzeit von zumeist 10-12 Monaten. Alle Kreditraten wurden pünktlich bezahlt und somit wurde auch der höchste Kredit über 1.900 Euro innerhalb kürzester Zeit erledigt. Zufällig erlangte der Strafrechtler Kenntnis davon, dass sein Schufa-Scorewert auf 81,70% festgelegt wurde, obwohl kein einziger Negativeintrag in seiner Schufa-Auskunft enthalten war. Es ist gemeinhin bekannt, dass man mit einem solchen Scorewert als „kreditunwürdig“ gilt.
Wie konnte es zu dem schlechten Scorewert kommen?
Die Schufa Holding AG lässt immer wieder verkünden, dass ausschließlich Negativeinträge den Scorewert zu Lasten der Privatperson verändern können. Dieser Fall zeigt, dass das nicht stimmt. Die Frage ist also: „Mit welcher Argumentation kann ein erfolgreicher Strafrechtsanwalt ohne Negativeintrag bei der Schufa, als kreditunwürdig gelten?“. Die Antworten, die man darauf geben kann, sind lediglich Vermutungen, die aber dennoch einen klaren Blick in die Gedankenwelt der Schufa Holding AG gewähren.
Möglicherweise hält es die Schufa für ungewöhnlich, wenn man gleich mehrere technische Geräte finanziert und diese dann im Endeffekt auch noch bei der gleichen Bank. Weil es sich dann auch noch um so geringe Beträge handelt, stellt sich wohl die Frage, warum die Artikel nicht „einfach gekauft“ wurden, sondern finanziert werden mussten.
Dr. Thomas Schulte und Team schätz diese Überlegung folgendermaßen ein: „Offensichtlich schenkt man den individuellen Bedürfnissen von Privatpersonen und Vorteilen einer Finanzierung bei der Schufa keine Beachtung. Nur weil jemand mehrere Geräte finanziert, sagt das noch nichts über seine Bonität bzw. seine Verlässlichkeit als Schuldner aus. Wenn alle Raten bezahlt und die Kredite somit abgelöst wurden, besteht kein Grund dafür, jemanden als schlechten Schuldner zu brandmarken. Die Mathematik der Schufa geht hier nicht auf und führt zu ungenauen Ergebnissen.“
Ein anderer Ansatzpunkt verbindet sich mit dem Schreiben der Schufa Holding AG, in welchem diese über die Löschung der Daten über bereits beendete Kredite informierte. Dort gab es einen Verweis darauf, dass die Kredithistorie des Betroffenen durch die Löschung abgezahlter Verbindlichkeiten verkürzt werde und somit eine rein objektive Bonitätseinschätzung nicht mehr möglich sei. Was bedeutet, dass viele Kredite und Kreditanfragen gleichbedeutend mit der Kategorie „Schlechter Schuldner“ sind.
Auch dies ist laut Dr. Schulte nicht nachvollziehbar: „Das Scoring ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, wenn diesem ein verlässlicher mathematischer Algorithmus zugrunde liegt. Das hier vorliegende Beispiel lässt stark an der These der Schufa zweifeln, dass das wirklich der Fall ist. Das Scoring wäre daher unzulässig, da die Datenbasis hier infrage gestellt werden kann.“
Scorewert-Berichtigung erfolgreich
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team trat zunächst mit einem Schreiben an die TargoBank heran, mit der Aufforderung, die Kreditanfragen zu löschen, um die wahre Bonität des Münchner Anwalts wieder herzustellen. Diese Anfrage wurde nicht abgelehnt, sie blieb erstaunlicherweise vollständig unbeantwortet. In einem nächsten Schritt wandte sich Dr. Schulte dann direkt an die Schufa Holding AG die wohl realisierte, dass die Bonität in diesem Fall definitiv nicht in Frage stand. Die Einträge wurden daraufhin gelöscht und der Scorewert berichtigt. Dieser stieg um über 14% an und die Bonität wird jetzt wieder –wie es den Tatsachen entspricht- auf über 95% gehandelt. Dieser Wert wird in Fachkreisen mit dem Prädikat „kreditwürdig“ belohnt.
Der Münchner Anwaltskollege konnte jetzt wieder einen Leasingvertrag und auch einen neuen Handyvertrag anschließen und war am Telefon hörbar dankbar und erleichtert.
Dr. Thomas Schulte kann in Bezug auf die SCHUFA in vielfältiger Weise Unterstützung anbieten.
- Löschung unberechtigter SCHUFA-Einträge: Dr. Schulte kann Ihnen helfen, fehlerhafte Einträge zu identifizieren und anzufechten. Er fordert die SCHUFA oder die meldenden Unternehmen zur Löschung auf und geht gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vor. Ein unrechtmäßiger Eintrag kann erhebliche Auswirkungen haben, beispielsweise Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Ablehnung von Krediten.
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen: Die Anwälte der Kanzlei prüfen in einer Ersteinschätzung die Rechtmäßigkeit des SCHUFA-Eintrags und beraten bezüglich der weiteren Schritte.
- Durchsetzung von Rechten: Dr. Schulte informiert über Ihre Rechte und hilft bei der Durchsetzung dieser Rechte. Er kann Ansprüche auf Löschung durchsetzen und Gläubiger oder die SCHUFA zur Korrektur oder zum Schadensersatz auffordern.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn Ihnen durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist, unterstützt Dr. Schulte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wer durch einen falschen Eintrag wirtschaftliche oder psychische Nachteile erleidet, kann nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen. Dies kann sowohl finanzielle Schäden als auch immaterielle Schäden wie Stress, Unsicherheit und Rufschädigung umfassen.
- Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte verfügt über Erfahrung in der Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
- Beratung in komplexen Fällen: Bei komplexeren Fällen oder wenn keine Reaktion von der SCHUFA erfolgt, ist rechtliche Unterstützung ratsam. Dr. Schulte kennt die Mechanismen und Vorgehensweisen der Eintragenden und kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
- Hilfe bei Identitätsdiebstahl: Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind häufig bundesweit mit Fällen von Identitätsdiebstahl befasst und bieten schnellstmögliche Hilfe.
- Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Für polnischsprachige Mandanten bietet Dr. Schulte zudem Beratung über Twój Adwokat w Niemczech an.
- Schnelle Bearbeitung: Oft kann durch eine sorgfältige Aufbereitung der Fälle innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge erreicht werden.
- Bekämpfung von Abwägungsfehlern: Dr. Schulte unterstützt bei der Aufdeckung von Fehlern, bei denen die Bank nicht ausreichend prüft, ob ein Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Dr. Schulte bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um die Unterlagen unverbindlich zu prüfen und Lösungswege aufzuzeigen.
Dr. Schulte betont, dass es wichtig ist, schnell zu handeln, da die Gerichte kurze Fristen zur Reaktion vorsehen. Er empfiehlt, sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) und Art. 17 DSGVO sowie auf § 31 BDSG zu stützen. Ein fundierter, rechtlich sauber formulierter Antrag zeige Wirkung und zwinge die eintragende Stelle, ihre Behauptungen nachzuweisen.
Sie erreichen Dr. Schulte unter der Telefonnummer 030 – 22 19 220 20 oder per E-Mail unter dr.schulte@dr-schulte.de. Seine Kanzlei befindet sich in der Malteserstraße 170, 12277 Berlin.
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