Schufa jako ośmiornica danych / Pixabay

Strafverteidiger aus München erhöht Scoring bei Schufa nach Beratung durch Dr. Schulte

Fachanwalt für Strafrecht aus München galt trotz lupenreiner Schufa-Auskunft als kreditunwürdig – Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Schufa Experte konnte erfolgreich außergerichtlich helfen

Der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist ein weiterer schneller und außergerichtlicher Erfolg gegen eine falsche Bonitätseinschätzung bei der Schufa Holding AG gelungen. In diesem Fall durfte sich ein erfolgreicher Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht aus München über eine Scorewert-Berichtigung freuen. Der Münchner Kollege hatte bei Media Markt über die bekannte „0%-Finanzierung“ einige technische Geräte für seine Kanzlei finanziert. Dies führte objektiv Betrachtet zu einer Verbesserung bzw. Optimierung seiner Ausgabenseite. Die sechs dazugehörigen Kredite wurden über die TargoBank vergeben und hatten eine Laufzeit von zumeist 10-12 Monaten. Alle Kreditraten wurden pünktlich bezahlt und somit wurde auch der höchste Kredit über 1.900 Euro innerhalb kürzester Zeit erledigt. Zufällig erlangte der Strafrechtler Kenntnis davon, dass sein Schufa-Scorewert auf 81,70% festgelegt wurde, obwohl kein einziger Negativeintrag in seiner Schufa-Auskunft enthalten war. Es ist gemeinhin bekannt, dass man mit einem solchen Scorewert als „kreditunwürdig“ gilt.

Wie konnte es zu dem schlechten Scorewert kommen?

Die Schufa Holding AG lässt immer wieder verkünden, dass ausschließlich Negativeinträge den Scorewert zu Lasten der Privatperson verändern können. Dieser Fall zeigt, dass das nicht stimmt. Die Frage ist also: „Mit welcher Argumentation kann ein erfolgreicher Strafrechtsanwalt ohne Negativeintrag bei der Schufa, als kreditunwürdig gelten?“. Die Antworten, die man darauf geben kann, sind lediglich Vermutungen, die aber dennoch einen klaren Blick in die Gedankenwelt der Schufa Holding AG gewähren.

Möglicherweise hält es die Schufa für ungewöhnlich, wenn man gleich mehrere technische Geräte finanziert und diese dann im Endeffekt auch noch bei der gleichen Bank. Weil es sich dann auch noch um so geringe Beträge handelt, stellt sich wohl die Frage, warum die Artikel nicht „einfach gekauft“ wurden, sondern finanziert werden mussten.

Dr. Thomas Schulte und Team schätz diese Überlegung folgendermaßen ein: „Offensichtlich schenkt man den individuellen Bedürfnissen von Privatpersonen und Vorteilen einer Finanzierung bei der Schufa keine Beachtung. Nur weil jemand mehrere Geräte finanziert, sagt das noch nichts über seine Bonität bzw. seine Verlässlichkeit als Schuldner aus. Wenn alle Raten bezahlt und die Kredite somit abgelöst wurden, besteht kein Grund dafür, jemanden als schlechten Schuldner zu brandmarken. Die Mathematik der Schufa geht hier nicht auf und führt zu ungenauen Ergebnissen.“

Ein anderer Ansatzpunkt verbindet sich mit dem Schreiben der Schufa Holding AG, in welchem diese über die Löschung der Daten über bereits beendete Kredite informierte. Dort gab es einen Verweis darauf, dass die Kredithistorie des Betroffenen durch die Löschung abgezahlter Verbindlichkeiten verkürzt werde und somit eine rein objektive Bonitätseinschätzung nicht mehr möglich sei. Was bedeutet, dass viele Kredite und Kreditanfragen gleichbedeutend mit der Kategorie „Schlechter Schuldner“ sind.

Auch dies ist laut Dr. Schulte nicht nachvollziehbar: „Das Scoring ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, wenn diesem ein verlässlicher mathematischer Algorythmus zugründe liegt. Das hier vorliegende Beispiel lässt stark an der These der Schufa zweifeln, dass das wirklich der Fall ist. Das Scoring wäre daher unzulässig, da die Datenbasis hier in Frage gestellt werden kann.“

Scorewert-Berichtigung erfolgreich

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team trat zunächst mit einem Schreiben an die TargoBank heran, mit der Aufforderung die Kreditanfragen zu löschen, um die wahre Bonität des Münchener Anwalts wieder herzustellen. Diese Anfrage wurde nicht abgelehnt, sie blieb erstaunlicherweise vollständig unbeantwortet. In einem nächsten Schritt wandte sich Dr. Schulte dann direkt an die Schufa Holding AG die wohl realisierte, dass die Bonität in diesem Fall definitiv nicht in Frage stand. Die Einträge wurden daraufhin gelöscht und der Scorewert berichtigt. Dieser stieg um über 14% an und die Bonität wird jetzt wieder –wie es den Tatsachen entspricht- auf über 95% gehandelt. Dieser Wert wird in Fachkreisen mit dem Prädikat „kreditwürdig“ belohnt.

Der Münchner Anwaltskollege konnte jetzt wieder einen Leasingvertrag und auch einen neuen Handyvertrag anschließen und war am Telefon hörbar dankbar und erleichtert ob des schnellen Erfolges.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1148 vom 20. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich