Höchstes deutsche Zivilgericht (BGH) stärkt erneut Anlegerschutz – Gründungsgesellschafter haften für Falschberatung
Lange war in der Rechtsprechung umstritten, ob auch ein Gründungsgesellschafter, der lediglich als Kommanditist und Treuhänder im Rechtsverkehr auftrat, für eine Falschberatung durch Anlagerberater haften