Recht des Silvesterkrachers: Feuerwerkskörperwurf durchs Fenster – mehr als ein Spaß?
Beim Wurf eines entzündeten Feuerwerkskörpers durch ein geöffnetes Wohnungsfenster durch einen nicht unerheblich alkoholisierten Täter muss für einen Schuldvorwurf hinreichend festgestellt sein, dass der Angeklagte