Rechtsschutz: Unwirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel bei Obliegenheitsverletzungen
Die Rechtsschutzversicherung wird zur Kostenübernahme auch bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit des Kunden verpflichtet, wenn sie nicht an das Versicherungsvertragsgesetz angepasste Vertragsklauseln verwendet – von