Deutsche Polizei muss ausländische Straftäter in ihrer Heimatsprache belehren! Strafprozessordnung geändert!
Der fürsorgliche deutsche Gesetzgeber kümmert sich liebevoll um fremdsprachige Straftäter. Diese Tätergruppen sind seit neustem umfassend in ihrer Heimatsprache bei der Festnahme über ihre Rechte