Mobilfunkanbieter dürfen keine Kundendaten ohne Zustimmung an die Schufa weitergeben
Auszug aus dem 43 Seiten langem Urteil Mobilfunkanbieter dürfen Kundendaten (insb. auch Positivdaten) nicht ohne Zustimmung an die Schufa weitergeben, sagt das Landgericht München