Reputationsrecht – Mitbewerber dürfen nicht einfach EIN-Stern-Bewertung abgeben
Wenn nur die bösen Mitbewerber nicht meckern Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart beschäftigt sich erneut mit Google Rezensionen. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2022/6_U_83_22_Teilurteil_20221223.html Google hat eine umfassende Marktmacht