Die aufsichtsrechtliche Behandlung von Bonitätsbeurteilungen nach der CRR
Ein Schritt vorwärts für den Verbraucherschutz: Verbesserte Transparenz bei Bonitätsbeurteilungen
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
Ein Schritt vorwärts für den Verbraucherschutz: Verbesserte Transparenz bei Bonitätsbeurteilungen
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung durch die Schufa Holding AG – Überblick von Valentin Schulte, stud. iur.; Volkswirt (M.Sc.)