Geschichte des europäischen Abwasserschutzrechts – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin
Im Rahmen einer Seminarreihe befassen sich technische Experten und Juristen mit Fragen rund um das Umweltrecht und speziell den Gewässerschutz.
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
Im Rahmen einer Seminarreihe befassen sich technische Experten und Juristen mit Fragen rund um das Umweltrecht und speziell den Gewässerschutz.
Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwälte hielt Dr. Thomas Schulte einen kurzen Vortrag über die Besonderheiten des deutschen Abwasserbeseitigungsrechts. Folgendes wurde herausgearbeitet:
Im Rahmen einer Weiterbildungsreihe von Juristen und Technikern werden aktuelle Fragen der Ökologie und des Ökonomie diskutiert. Am Beispiel der Algenbelastung des Dümmers, eines Flusses
Im Rahmen einer Seminarreihe – durchgeführt von Dr. Thomas Schulte in Berlin – werden von Experten Rechtsfragen und Fragen rund um die Technik diskutiert.
Im Rahmen eines Seminarbeitrags rund um die ökologischen Fragen der Reinigung des Dümmers in Niedersachsen wurden exemplarisch Fragen des Gewässerschutzes diskutiert.
Im Internet geht’s manchmal zu wie auf dem Schulhof: Beschimpfungen, Anschuldigungen, falsche Verdächtigungen – und alles natürlich frei erfunden: „Mobbing“ ist ein ernstzunehmender bösartiger Umgangston,
Der Bundestag hat Anfang Juli beschlossen, dass das Urheberrecht erneut novelliert werden soll. Diesem muss der Bundesrat jedoch noch zustimmen. Im Kern geht es um
Sofortige Darlehenskündigungen sind nicht rechtens Kreditinstitute, die das Darlehen eines in Zahlungsrückstand geratenen Kunden kündigen wollen, müssen dies vorher unter Fristsetzung androhen. Eine Kündigung ohne
Geschädigte Kapitalanleger könnten in Zukunft häufiger in die Verjährungsfalle tappen. Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch gegebenenfalls trotz einer eindeutigen Haftung keinen Anspruch mehr durchsetzen kann.