Hausbesuch und Übergabe von Schriftstücken – kein Schadenersatz wegen Sturmklingeln
Das Amtsgericht München entschied im Jahre 2012 (rechtskräftig) – Heftiges Klingeln und Klopfen berechtigt nicht zum Schadenersatz wegen seelischer Schäden, so das Amtsgericht München 2012.