Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber haften bei Verlusten im Rahmen der Entgeltumwandlung
Seit einem Urteil des Münchener Landesarbeitsgerichts im Frühjahr 2007 steht die landläufige Praxis der Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge unter dem Verdacht generell gesetzeswidrig