Neben der NMH Noble Metal House GmbH, einer zwischenzeitlich insolventen Berliner Gesellschaft, trat am Markt für Edelmetalllagerkonten und Edelmetallsachdarlehensverträge auch eine Gesellschaft auf, die in Dubai ansässig ist. Hierbei handelt es sich um die Taurus Investors Limited, bei welcher es sich nach Erkenntnissen des Berliner Rechtsanwaltes Dr. Thomas Schulte lediglich um eine Briefkastenfirma handelt.
Anleger vertrauen der Taurus Investors Limited ihre Gelder direkt und über Treuhänder an
Dieser Gesellschaft haben hunderte Anleger ihr Vertrauen entgegen gebracht und entsprechende Verträge abgeschlossen. In seltenen Fällen wurde das Anlagekapital direkt nach Dubai auf ein dortiges Konto überwiesen. In wenigen Fällen haben die Anleger das Geld auf ein Konto der deutschen NMH Noble Metal House GmbH mit Sitz am Berliner Kurfürstendamm überwiesen. Häufig aber haben Anleger die Dienste von Rechtsanwälten in Anspruch genommen, die durch die Entgegennahme der Anlegergelder auf ihren Konten als Treuhänder tätig wurden.
Rechtsanwälte als Treuhänder verkörpern Sicherheit – Sind die Anleger damit auf der sicheren Seite?
Die Motivation vieler Anleger, sich für das Treuhandkonto zu entscheiden, war nach deren Aussage die mit dem Anwaltsberuf verbundene Seriosität und das hierin gesetzte Vertrauen. Die tatsächliche vertragliche Beziehung zu einer in Dubai ansässigen Limited war manchen Anleger so gar nicht begreiflich, doch durch die inländische Einbindung von Rechtsanwälten erhielt das Geschäftsmodell den Anschein von Glaubwürdigkeit, Seriosität und Vertrauenswürdigkeit nach Maßstäben der deutschen Gesetzgebung.
Nun, wo sich jedoch herausgestellt hat, dass die Kunden der Taurus Investors Limited letztlich einem Schneeballsystem aufgesessen, fragen sich diese natürlich: Haben die Treuhänder hiervon denn nichts gewusst? Und hätte mich ein Rechtsanwalt denn nicht über dieses Risiko aufklären müssen?
Diese Fragen der Treuhänderhaftung hatte aktuell auch das Oberlandesgericht (OLG) München zu entscheiden und erließ hierzu am 08.10.2014, Az. 7 U 850/14 ein Urteil.
In einem vergleichbaren Fall eines anwaltlichen Treuhänders bestand ein Schuldverhältnis eigener Art nach § 311 Abs. 3 BGB mit Fürsorge- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB zwischen dem Anleger und dem Treuhänder, denn der Rechtsanwalt nahm aufgrund seiner Tätigkeit besonderes Vertrauen für sich in Anspruch. Dies folgt schon daraus, dass er sich in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Notar als „Inkassostelle“ für die Anlegergelder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt hat und dadurch dem Geschäftsgebaren des betroffenen Unternehmens, welches ausdrücklich mit der Einschaltung von Rechtsanwälten den Kunden gegenüber warb, den Anschein von Seriosität vermittelte, ohne die Umstände der beabsichtigten Geschäfte zu prüfen. Aus diesem Schuldverhältnis war der beklagte anwaltliche Treuhänder verpflichtet gewesen, das Geschäftsmodell zu hinterfragen, insbesondere auch auf seine Vereinbarkeit mit dem KWG; hätte er dies getan, wäre ihm die Unseriosität (Stichwort Schneeball-System) sowie die fehlende bankrechtliche Genehmigung aufgefallen und er hätte die Weiterleitung der Anlegergelder ablehnen müssen, so dass dem Anleger kein Schaden entstanden wäre.
Und nun? – Welche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen haben betroffene Anleger?
Für die Kunden der Taurus Investors Limited bedeutet dies die Möglichkeit des Schadensersatzanspruches gegen die tätig geworden anwaltlichen Treuhänder bzw. deren Berufshaftpflichtversicherung. Die Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB rät daher den betroffenen und verunsicherten Anlegern, die eigenen Geschäftsunterlagen einmal daraufhin zu prüfen, an wen bzw. auf wessen Konto das Anlagekapital überwiesen wurde.
Und die Gerichte werden nunmehr über die Haftung der anwaltlichen Treuhänder der Kunden der Taurus Investors Limited entscheiden.
Pressekontakt/ViSdP:
Helena Winker
Rechtsanwältin
Sofortkontakt Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte unter 030-221922010