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Telekom Deutschland GmbH löscht Schufa-Eintrag

 

Der Fall Telekom

Am 20.06.2011 meldete sich eine erfolgreiche Unternehmerin bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team und schilderte ihre Problematik mit einem Eintrag bei der Schufa Holding AG. Die Telekom Deutschland GmbH hatte in der Schufa einen sogenannten Negativeintrag vorgenommen. Hintergrund des Eintrags war die Lieferung eines neuen Mobiltelefons nach einer Vertragsverlängerung.

Da das neue Telefon nicht richtig funktionierte, zahlte die Mandantin nicht und schickte das Telefon zurück. Auch ein neues Austauschtelefon funktionierte nicht ordnungsgemäß. Die Mandantin erklärte daraufhin den Widerruf der Vertragsverlängerung und schloss stattdessen eine neue Vertragsverlängerung ab, um ein Austauschgerät einer anderen Firma zu erhalten.
Scheinbar wurde die Problematik der Reklamation des ersten Mobiltelefons bei der Telekom Deutschland GmbH nicht richtig vermerkt. Zumindest schickte diese Mahnungen und trug den Forderungssachverhalt auch bei der Schufa Holding AG ein.

Die Rechtsanwälte intervenierten hier sofort, da die hier vertretene Mandantin für ihr Unternehmen einen neuen Kredit benötigte.Die Problemlösung Schufa

Auf das rechtsanwaltliche Scheiben reagierte die Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 30.06.2011. Das Unternehmen teilte hierin mit, dass die Schufa-Meldung in der Zwischenzeit gelöscht worden sei. Eine Kostenübernahme solle jedoch nur unter Zugrundeliegen eines geringen Streitwertes erfolgen.

Die hier vertretene Unternehmerin war erleichtert, da nunmehr die Schufa bereinigt wurde und ihr nunmehr keine weiteren Nachteile für ihr Privatleben und das Unternehmen entstehen werden.Über die Kosten der außergerichtlichen Auseinandersetzung wird zwischen den Parteien weiter gestritten.

Was ist die SCHUFA und warum ist sie so wichtig?

Die SCHUFA Holding AG, kurz SCHUFA, ist die wichtigste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie agiert als zentrales Kontrollorgan für Banken, Vermieter und Dienstleister, die Bonitätsprüfungen durchführen. Doch was genau macht die SCHUFA, wie funktioniert ihr Scoring-System, und was sollten Verbraucher über ihre Rechte wissen? Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht.

Die Rolle der SCHUFA im Alltag

Die SCHUFA sammelt Daten von Banken, Mobilfunkanbietern, Versandhändlern und anderen Vertragspartnern. Diese Informationen werden genutzt, um die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen zu bewerten. Dabei unterscheidet die SCHUFA zwischen positiven und negativen Geschäftsvorfällen.

Positive Einträge

•Pünktlich bezahlte Kredite.

•Erfolgreich abgeschlossene Verträge.

Negative Einträge

•Zahlungsverzug bei Rechnungen.

•Kündigung von Krediten durch die Bank.

•Titulierte Forderungen durch Gerichtsentscheidungen.

Diese Daten fließen in den sogenannten SCHUFA-Score ein, der die Wahrscheinlichkeit bewertet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dieser Score beeinflusst wichtige Entscheidungen, wie die Vergabe von Krediten oder die Zustimmung zu Mietverträgen.

Was bedeutet ein negativer SCHUFA-Eintrag?

Ein negativer Eintrag kann weitreichende Konsequenzen haben.

1.Kreditablehnung. Banken verweigern Kredite bei schlechter Bonität.

2.Eingeschränkte Vertragsmöglichkeiten. Mobilfunkanbieter oder Vermieter könnten Verträge ablehnen.

3.Höhere Zinsen. Ein schlechter SCHUFA-Score führt oft zu schlechteren Konditionen.

Ein Eintrag bleibt in der Regel drei Jahre gespeichert, auch wenn die Forderung bereits beglichen wurde. Dies macht eine genaue Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Daten besonders wichtig.

Rechte der Verbraucher im Umgang mit dem SCHUFA-Eintrag

Dank der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Verbraucher weitreichende Rechte, um ihre persönlichen Daten zu schützen.

Kostenlose Selbstauskunft

Einmal jährlich können Sie eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA beantragen. So erhalten Sie Einblick in die über Sie gespeicherten Daten.

Einspruch bei fehlerhaften Einträgen

Wenn Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge entdecken, können Sie diese korrigieren lassen. Legen Sie Widerspruch bei der SCHUFA ein und dokumentieren Sie alle Schritte.

Schadensersatzansprüche

Falls durch einen fehlerhaften Eintrag ein finanzieller oder immaterieller Schaden entsteht, können Sie gemäß DSGVO Schadensersatz geltend machen. Hierbei ist die Unterstützung eines Anwalts hilfreich.

Kritik an der SCHUFA: Intransparenz und Fehlerquoten

Die SCHUFA steht immer wieder in der Kritik, insbesondere wegen:

•Geheimhaltung des Scoring-Systems. Die genaue Berechnungsweise bleibt ein Betriebsgeheimnis.

•Fehlerquoten. Laut Studien haben rund 30 % der Verbraucher Probleme mit fehlerhaften Schufa-Einträgen.

•Automatisierte Entscheidungen. Die Nutzung von Algorithmen beim Schufa-Eintrag wirft Fragen zur Fairness und Transparenz auf.

Tipps: So schützen Sie sich vor negativen SCHUFA-Einträgen

1.Zahlungsverpflichtungen immer pünktlich erfüllen.

2.Kreditanfragen gezielt stellen, um den SCHUFA-Score nicht unnötig zu belasten.

3.Regelmäßige Datenkontrolle. Fordern Sie einmal im Jahr eine Selbstauskunft an und prüfen Sie diese auf Richtigkeit.

Call to Action: Überprüfen Sie jetzt Ihre SCHUFA-Daten!

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihre SCHUFA-Daten regelmäßig überprüfen. Beantragen Sie kostenlos eine Selbstauskunft und sorgen Sie für Korrekturen bei Fehlern. Für komplexe Fälle stehen Ihnen erfahrene Anwälte wie Dr. Thomas Schulte zur Seite. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Bonität zu schützen.

Kontaktieren Sie uns hier für eine erste Beratung.

Weiterführende Links

SCHUFA-Homepage – Informationen zu Ihrer Selbstauskunft

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erklärt

Dr. Thomas Schulte – Ihr Experte für Kapitalanlagenrecht und Verbraucherschutz

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 782 vom 6. Juli 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich