Die Rechtswälte Dr. Schulte & Röhlke führen mit hunderten von Rechtsanwaltskollegen einen umfangreichen Rechtsstreit gegen die Deutsche Telekom. Die Gründe hatte Dr. Schulte schon frühzeitig in einem Interview gegenüber dem Fachmagazin der Aktionär im Jahre 2001 dargestellt. Tenor: Ron Sommer – ein Fall für den Staatsanwalt. In den folgenden Jahren kam es dann zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu dem Vorwurf, das Vermögen der Gesellschaft Telekom sei den Aktionären gegenüber zu hoch dargestellt worden. Daher hätten die Aktionäre die Aktien zu teuer erworben. In der mündlichen Verhandlung heute kritisierte der zuständige Richter das pauschale Verfahren zur Bewertung der 33 Tausend Grundstücke der Telekom als unrichtig. Das Gericht möchte nun erst einmal zehn Musterverfahren entscheiden, es sich schon technisch der Flut von Telekom-Schadenersatzklagen nicht gerüstet sieht. Erst im nächsten Jahr soll weiter verhandelt werden. Das bedeutet: Die von den Rechtsanwälten vertretenen Kläger müssen weiter warten, weil der Staat die Gerichte weder mit praktikablen Verfahrensrecht für Massenverfahren ausgestattet hat noch entsprechend Kapazität bei Gerichten für das Verfahren vorhält. Die deutsche Telekom zeigt sich entschlossen das Verfahren streitig durchzufechten, obgleich die einhundert Millionen €, die im Streit sind, aus Sicht der Telekom zur Zeit aus der „Portokasse“ zu zahlen wären. Geschädigte Aktionäre, die sich nicht zur Klage entschlossen haben, bleiben auf den Schäden sitzen unabhängig von dem Ausgang dieses Verfahrens. Das zu erwartende Urteil betrifft nur diejenigen, die einen Prozess gewagt haben.