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Teufelskreis: schlechte Bonität und Score-Bewertung

Schufa und anderen privaten Auskunfteien den Riegel vorschieben – Bemerkungen zur Initiative der LINKEN im Bundestag, von Valentin Schulte, Berlin, Volkswirt, stud. iur., bei Dr. Schulte Rechtsanwalt.

“Die Schufa – mehr Macht als die Schwiegermutter”, ein Beitrag von Dr. Schulte, Rechtsanwalt wird seit Jahren fleißig auf der Internetseite dr-schulte.de. abgerufen und gelesen. Auch politisch wird das Tun der Schufa immer wieder kritisch beäugt. Die daraus folgenden juristischen Reibereien sind tägliche Praxis bei Dr. Schulte Rechtsanwalt.

Die Macht der Bonitäts- und Score-Bewertung

Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Schulte
Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Schulte

Private Auskunfteien, darunter vor allem die Marktführerin Schufa Holding AG mit alleine Daten von 67,9 Millionen Privatpersonen, haben erheblichen Einfluss auf alle zentralen Lebensbereiche der Menschen in Deutschland und damit auf die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums, dessen grundrechtliche Garantie aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG sowohl „die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst […].“ (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Rn. 135.) besteht. Auch ein Handyvertrag kann in der heutigen Zeit wohl zur Sicherung des Existenzminimums angesehen werden. So ist man ohne diesen sowohl privat, als auch beruflich von zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeschlossen. Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Bonität bestimmt Vertragsabschlüsse und Konditionen

Heutzutage ist es faktisch so, dass Bonitätsbewertungen über den ursprünglichen Zweck dieser – die Kreditabsicherung hinausgehen. Insbesondere bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens bei denen Verbraucher eine monatliche Verpflichtung eingehen (bspw. Handy- oder Mietvertrag) hängt die Entscheidung vonseiten des Unternehmens meist vom Schufa Score ab. Dem Verbraucher werden also elementare Bedürfnisse, wie Kommunikation oder eine Wohnung verwehrt. Es kann zu einem Teufelskreislauf kommen, der am Ende von den sozialen Sicherungssystemen aufgefangen werden muss. Dies kann, weder im Interesse des Staates noch im Interesse der Unternehmen noch im Interesse der Bürger sein.

Stärkung der Verbraucher durch strengere Kontrollen

Im Antrag der LINKEN wird gefordert, dass privatwirtschaftliche Unternehmen, wie die Schufa Holding AG, von den Datenschutzaufsichtsbehörden strenger kontrolliert werden sollen. Eine wichtige Rolle soll dabei insbesondere die Berechnung des Schufa Scores spielen, sodass hier Willkür und Fehler vonseiten der Schufa besser überprüft und gegebenenfalls abgestellt werden können.

Der Antrag der LINKEN scheint in diesem Fall ein wichtiges Thema anzusprechen, jedoch wird davon ausgegangen, dass er aufgrund der Einschätzung anderer Fraktionen nicht über den Status einer Initiative hinausgehen wird.

Betroffenen steht somit weiterhin für das Vorgehen gegen die Schufa der außergerichtliche und gerichtliche Weg mittels eines Rechtsanwalts, der den Einzelfall prüft, offen.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt, stud. iur

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Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 4020 vom 16. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich