Recht und Gesetz

Thormann Capital – Anleger erhalten Post vom Insolvenzverwalter

Die Thormann Capital GmbH befindet sich leider bereits seit Längerem in Insolvenz. Nun wurden jedoch die ca. 650 Anleger der Thormann Capital vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Viele der Anleger haben nun zum ersten Mal erfahren, dass ihr bisher sicher angelegt geglaubtes Geld in Gefahr ist.

Am 14.06.2013 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thormann Capital GmbH nun eröffnet worden. Die Gesellschaft ist nach den Feststellungen des Insolvenzgerichts zahlungsunfähig. Der Insolvenzverwalter hat sich einen Überblick über die Situation der Thormann Capital GmbH verschaffen können und hat die ca. 650 Anleger angeschrieben. Mit diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass auf der Thormann Capital GmbH Schulden in Höhe von ca. 6,8 Mio. € lasten. Der Großteil davon seien Darlehen, die von den Anlegern an die Thormann Capital gewährt wurden. Konkret sah das Geschäftskonzept der Thormann Capital vor, dass die Anleger Ihre bestehenden Lebensversicherungsverträge an die Thormann Capital verkauften und den Kaufpreis der Gesellschaft als verzinsliches Darlehen überließen. Diese Darlehen waren zumeist mit einer Nachrangklausel versehen, sodass hier für die Anleger die Gefahr besteht, dass sie mit ihrer Forderung erst nach anderen Gläubigern bedient werden. Dabei ist aus juristischer Sicht jeweils zu prüfen, ob diese Klauseln wirksam geworden sind.

Glaubwürdigkeit geht nur mit Transparenz für den Anleger

Von den insgesamt ca. 6,5 Mio. €, welche die Thormann von den Anlegern vereinnahmt hat, sind ca. 3,2 Mio. € investiert worden sind. Das restliche Kapital ist nach Aussage des Insolvenzverwalters nicht mehr vorhanden. Hier wird ebenfalls  zu prüfen sein, wohin diese 3,3 Mio. € geflossen sind. Die Investitionen, die die Thormann Capital bei verschiedenen Investmentgesellschaften getätigt hat, sind ebenfalls als nachrangige Darlehen gewährt worden. Somit besteht auch hier die Gefahr des Ausfalls.

Einschätzung der Lage für die betroffenen Anleger

Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hierzu: „Insgesamt lassen die bisherigen Erkenntnisse eine katastrophale Geschäftsführung erahnen. Offenbar sind hier Verträge geschlossen und Entscheidungen getroffen worden, ohne sich über die konkreten Folgen für die Gesellschaft und im Besonderen für die betroffenen Anleger Gedanken zu machen. Allein die Tatsache, dass der Alleingesellschafter und Geschäftsführer Herr Michael Thormann die Gesellschaft gekauft hat, ohne sich im Detail über die Vermögensverhältnisse der damals noch unter Leo One Investment GmbH firmierenden Gesellschaft zu informieren, wirft eine gewisse Kurzsichtigkeit auf.“

Achtung Fristen für die betroffenen Anleger!

Das Insolvenzgericht teilt nun mit, dass die betroffenen Anleger der Thormann Capital bis zum 12.08.2013 ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden haben. Dies ist jedoch davon abhängig, ob es sich konkret um eine nachrangige Forderung handelt oder nicht. Es ist daher notwendig zu prüfen, ob eine Nachrangklausel unterschrieben worden und ob diese auch wirksam geworden ist.

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat in der Angelegenheit Thormann eine Anlegergemeinschaft gegründet, um die Interessen der betroffenen Anleger gebündelt durchsetzen zu können. In der Vergangenheit hat sich dabei gezeigt, dass dieses Vorgehen für alle Beteiligten von Vorteil ist. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu: „Aufgrund dieser positiven Erfahrungen und der vielen Anfragen von Anlegern der Thormann Capital nach einer ähnlichen Lösung, hat die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team die Anlegergemeinschaft Thormann / LEO ONE gegründet und wird auch hier die Interessen der Anleger, die sich dieser Gemeinschaft anschließen wollen, gebündelt wahrnehmen.“

Anlegern der Thormann Capital bzw. Leo One sollten sich umgehend an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um Ansprüche prüfen zulassen, die Fristen einzuhalten und den Verlust so gering wie möglich zu halten.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1014 vom 2. August 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich