Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team (hier Dr. Thomas Schulte und Team) vertreten viele Gläubiger der insolventen Thormann-Unternehmensgruppe. Mit der Abwicklung durch das Amtsgericht wurde Rechtsanwalt Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH beauftragt. In Kürze werden die Verhandlungen und konkreten Verfahrensabsprachen abgeschlossen. Hintergrund ist die sog. „Nachrangklausel“.
Was ist eine Nachrangklausel?
Nach dieser Klausel waren die von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertretenen Mandanten, die ihre Gelder bei dem Unternehmen angelegt hatten, benachteiligt. Sie sollen erst dann Berücksichtigung finden, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden. Rechtlich umstritten ist, ob eine solche Klausel wirksam vereinbart wurde.
Um eine Prozesslawine größeren Ausmaßes zu vermeiden, soll folgende Verfahrensabsprache getroffen werden:
Es wird drei „Musterklagen“ geben, die vor dem LG München eingereicht werden und an deren rechtliche Ergebnisse sich die Rechtsanwalt Willrodt für die Insolvenzmasse und die Rechtsanwälte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team mbB für die Anleger halten wollen.
Es handelt sich um Klagen in Sachen SAM AG, wobei diese auf die LEO ONE übertragen wurden, Klagen in Sachen LEO ONE wegen Green Up sowie Klagen in Sachen Thormann-Verträgen wegen Green Up Plus.
Die Gespräche mit der Strasser-Gruppe zur vollständigen Schadensregulierung der geschädigten Anleger laufen im Übrigen weiter.
Hier sind noch einige Fragen zu klären.
Die Thormann-Unternehmensgruppe war ein deutsches Nachfolgeunternehmen der insolventen SAM-Unternehmensgruppe aus der Schweiz.
Auch hier laufen verschiedene Klagen und Vergleichslösungen weiterhin parallel.