Dr. Thomas Schulte - bundesweiter Rechtsanwalt

Timebtc Group – Schwindelunternehmen sucht Opfer

Timebtc Group handelt ohne Erlaubnis in Deutschland

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat jüngst eine Warnung vor dem Unternehmen Timebtc Group ausgesprochen. Hintergrund dieser Warnung ist das unbefugte Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland. Das Unternehmen betreibt die Website timebtc.com und bietet dort Finanzdienstleistungen an, obwohl eine behördliche Erlaubnis fehlt. Derartige Geschäftsmodelle bewegen sich außerhalb des regulierten Finanzmarktes und bergen erhebliche Risiken für Verbraucher. Der Gesetzgeber in Deutschland hat klare Vorgaben geschaffen, um Anleger vor unseriösen Angeboten zu schützen.

Rechtslage in Deutschland für Kryptowerte-Dienstleistungen

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen unterliegen in Deutschland strengsten regulatorischen Anforderungen. Gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) dürfen solche Dienstleistungen nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Unternehmen sind verpflichtet, sich einer umfangreichen Prüfung zu unterziehen, um ihre Zuverlässigkeit und Seriosität nachzuweisen. Dennoch gibt es immer wieder Anbieter, die sich dieser Kontrolle entziehen und unerlaubt agieren.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin, erläutert die Hintergründe: „Die BaFin hat klare Vorgaben für den Finanzmarkt aufgestellt und schützt damit Anleger vor betrügerischen Angeboten. Wer in Deutschland ohne Lizenz eine Plattform für Kryptowerte-Dienstleistungen betreibt, setzt sich hohen rechtlichen Risiken aus. Verbraucher sollten stets prüfen, ob ein Anbieter über eine behördliche Zulassung verfügt.“

Dr. Thomas Schulte - bundesweiter Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte – bundesweit tätiger Rechtsanwalt – Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt, den bereits die Zeitschrift Capital (2008) für seine umfangreiche Prozesserfahrung empfohlen hat. “Ihn fragt der Chef, sagt das Handelsblatt 2011”

Warum ist die BaFin-Warnung ernst zu nehmen?

Die BaFin warnt regelmäßig vor Unternehmen, die illegale Finanzprodukte oder Dienstleistungen anbieten. Solche Warnungen basieren auf intensiven Prüfungen und Hinweisen aus der Finanzwelt. Die Information der BaFin zur Timebtc Group beruht auf § 37 Absatz 4 KWG. Wird eine solche Warnmeldung veröffentlicht, sollten Verbraucher äußerste Vorsicht walten lassen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter unterstützen die BaFin in ihrer Aufklärungsarbeit. In ihren Empfehlungen raten sie Anlegern, sich genau über Finanzdienstleister zu informieren, bevor sie Kapital investieren.

Dr. Schulte betont: „Viele Menschen werden von scheinbar attraktiven Angeboten im Internet gelockt. Besonders im Bereich der Kryptowährungen gibt es zahlreiche unseriöse Anbieter. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin kann Investoren davor bewahren, in betrügerische Systeme zu geraten.“

Risiken für Verbraucher bei unerlaubten Anbietern

Wer sein Geld in Plattformen investiert, die keine BaFin-Zulassung besitzen, geht erhebliche Risiken ein. Einerseits gibt es keinen Schutz bei Betrug oder finanziellen Verlusten, andererseits fehlt die staatliche Aufsicht. Unerlaubte Anbieter umgehen gesetzliche Standards wie Kapitalabsicherung und Transparenzanforderungen. Anleger haben im Ernstfall kaum eine Möglichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten.

Dr. Schulte beschreibt die Risiken aus juristischer Sicht: „Wenn ein Anbieter nicht von der BaFin reguliert wird, haben Betroffene kaum rechtliche Handhabe, wenn es zu Problemen kommt. Einlagen sind nicht nach deutschem Recht abgesichert. Anleger bleiben im schlimmsten Fall auf ihren Verlusten sitzen.“

Wie können Verbraucher sich schützen?

Verbraucher sollten wachsam sein und vor einer Investition einige wichtige Punkte überprüfen. Eine der ersten Anlaufstellen ist die Unternehmensdatenbank der BaFin, in der alle zugelassenen Anbieter verzeichnet sind. Fehlt ein Unternehmen in dieser Datenbank, sollte höchste Vorsicht geboten sein.

Zusätzlich empfiehlt es sich, Erfahrungsberichte und unabhängige Bewertungen im Internet zu lesen. Häufig gibt es bereits Warnsignale oder negative Berichte zu fragwürdigen Anbietern. Zudem sollten Anleger niemals vorschnell hohe Geldsummen investieren, sondern sich umfassend beraten lassen.

Dr. Schulte rät: „Seriöse Unternehmen legen großen Wert auf Transparenz. Sie veröffentlichen Impressum, Geschäftsadresse und verantwortliche Personen. Fehlt eine klare Identifikation des Anbieters, ist das ein wesentliches Warnsignal.“

BaFin-Verbraucherschutz: Podcast und weitere Informationen

Die BaFin setzt verstärkt auf Aufklärungsarbeit, um Verbraucher vor Betrug am Finanzmarkt zu bewahren. Im Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“ erläutern Experten regelmäßig, wie Betrugsmaschen funktionieren und wie sich Anleger davor schützen können.

Darüber hinaus stehen das Bundeskriminalamt sowie die Polizei beratend zur Seite, wenn es um Betrug im Finanzsektor geht. Verbraucher sollten sich nicht scheuen, bei Verdachtsfällen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Wachsam bleiben und seriöse Anbieter wählen

Die Warnung der BaFin zur Timebtc Group zeigt erneut, wie wichtig es ist, sich vor unseriösen Anbietern in Acht zu nehmen. Kryptowerte und Finanzdienstleistungen sind hochregulierte Märkte, in denen nur lizenzierte Unternehmen tätig sein dürfen. Wer sich im Finanzsektor bewegt, sollte auf Transparenz und staatliche Zulassungen achten.

Dr. Thomas Schulte unterstreicht abschließend: „Ich empfehle allen Anlegern, besondere Vorsicht bei Online-Investitionen walten zu lassen. Die BaFin leistet eine wichtige Arbeit und ihre Warnhinweise sollten ernst genommen werden. Wer rechtliche Unterstützung benötigt oder sich über die Seriosität eines Anbieters informieren will, sollte nicht zögern, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.“

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2025/meldung_2025_03_25_timebtc_com.html

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 10953 vom 6. April 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich