Veränderungen bei der Universum Inkasso Geschäftspolitik: Nachträglich Schufa-Negativeinträge aus alten Forderungen werden bei der Schufa-Holding AG lanciert – Darf das sein?
Die Universum Inkasso ist ein Dienstleister zur Abwicklung von offenen Forderungen und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Seit einiger Zeit melden sich immer wieder betroffene Personen, die mitteilen, dass von ihnen eine sehr alte Forderung bei der Schufa Holding AG durch die Universum Inkasso als Negativeintrag lanciert wurde. Hier scheint es nach Informationen der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team eine neue Geschäftspolitik seitens der Universum Inkasso zu geben.
Titulierte Karstadt und Quelle Forderungen nachträglich eingetragen
Dies bestätigt auch eine Mitteilung eines betroffenen Kunden, der sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Neumeyer über einen Schufa-Negativeintrag beschwert hatte. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass seitens der Universum Inkasso wohl nun etliche titulierte Forderungen der Firmen Karstadt und Quelle nachträglich bei der Schufa Holding AG eingetragen worden wären. Dies beruhe auf einer Veränderung der Geschäftspolitik bei der Universum Inkasso. Zahlreiche Forderungen sollen zum 13.11.2013 bereits in den Datenbestand der Schufa übertragen worden sein. Dieses Datum ist also besonders auffällig.
Geänderte Universum Inkasso Geschäftspolitik mit negativen Auswirkungen für Score-Wert und Bonität
Die scheinbar veränderte Geschäftspolitik führt dazu, dass zahlreiche sehr alte Forderungen nunmehr bei den betroffenen Kunden erstmalig im Schufa-Datenbestand als Negativmerkmal auftauchen. Dies führt natürlich sofort zu einer Reduzierung der entsprechenden Score-Werte und kann erhebliche wirtschaftliche Probleme verursachen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, der für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team zahlreiche Schufa-Klagen führt, bewertet das Vorgehen wie folgt:
„Die Eintragung von sehr alten Forderungen ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen, dass die Universum Inkasso gar nicht Forderungsinhaberin ist, weil der Titel noch auf die Ursprungsgläubigerin Karstadt oder Quelle lautet. Zum anderen können auch bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen gegen einen Schufa-Eintrag sprechen, da die Forderung dann nicht fällig ist. Zu guter Letzt ist der Eintrag von Altforderungen auch deswegen problematisch, weil dieser nicht ohne vorherige Mahnung des Betroffenen erfolgen darf. Dies hat zumindest die Schufa Holding AG in ihren eigenen Eintragungsregeln so festgehalten. Entsprechende Berichte des Ombudsmannes über die Löschung von sogenannten „Altfällen“ liegen vor. Ähnlich hat auch das AG Magdeburg in einem Urteil vom 08.01.2014 entschieden. Hier musste die titulierte Altforderung ebenfalls gelöscht werden, wenn seit Titulierung mehr als 4 Jahre nichts unternommen wurde. Betroffene sollten sich daher mit diesem Schufa-Eintrag nicht in jedem Fall abfinden, sondern handeln, informieren und sich Rechtsrat holen.
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist bereits mehrfach gerichtlich gegen Inkassounternehmen erfolgreich vorgegangen. Dies geschah sowohl in normalen Gerichtsverfahren als auch im Rahmen von einstweiligen Verfügungen. Diese können meist nur einen Monat nach Kenntnis des Negativeintrags beantragt werden. Es ist daher eine gewisse Eile geboten. Betroffene Kunden von Karstadt und Quelle, die nun Negativeinträge der Universum Inkasso in ihrer Schufa-Auskunft finden, können sich bei Bedarf an die Rechtsanwältin Danuta Wiest oder Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team wenden. Nach Einschätzung und Klärung der persönlichen Situation kann den Betroffenen meist schneller Rechtsrat erteilt werden, oft auch außergerichtlich ohne einen teuren Prozess.“
Die Schufa selbst scheint die Problematik mit der Meldung der oben genannten Altforderungen durch Universum Inkasso bereits selbst zu kennen. Berichte von Betroffenen bestätigen, dass diese teilweise selbst eine Löschung bei der Schufa erreichen konnten, ohne dass überhaupt die Universum Inkasso hierzu gehört wurde. Wer jedoch Zeit und Nerven sparen will, sollte sich lieber anwaltlich zum Schufa-Recht beraten oder vertreten lassen. Dies wird auch oft von der eigenen Rechtsschutzversicherung übernommen.