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Unternehmerische Verbindungen zur Pecus

Die Unternehmensverflechtungen rund um die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (Pecus) ziehen immer größere Kreise!

Die Produkte der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wurden deutschlandweit durch mehrere Vertriebsunternehmen an die zahlreichen Anleger vermittelt. Mehrere hundert Anleger sind betroffen und fürchten nun um ihre investierten Gelder, von denen die Pecus einen sechsstelligen Betrag eingesammelt haben soll. Offenbar stand die Pecus dabei in personellen und unternehmerischen Verbindung mit mehreren Gesellschaften mit Bezug zur Schweiz.

Die Fäden laufen scheinbar bei Herrn Werner Ehrentraut zusammen

Rechtsanwältin Winker von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte äußert sich hierzu wie folgt: „Desto mehr wir in das Geflecht rund um die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH einsteigen und hier Klarheit schaffen, stellen wir fest, dass immer wieder die gleichen handelnden Personen in Erscheinung treten und hier auch eine zentrale Rolle des Herrn Klaus Werner Ehrentraut gegeben ist. Hier Klarheit in die Verflechtungen zu bringen und handfeste Verbindungen aufzuzeigen, ist von Bedeutung, um für unsere Mandanten die Verantwortlichen in Anspruch nehmen zu können. Hierbei verbietet es sich jedoch voreilige Schlüsse zu ziehen, denn es bedarf einer fundierten Recherche, um das Ziel der betroffenen Anleger erreichen zu können- nämlich Schadensersatz zu erhalten und wenigstens eine Schadensbegrenzung zu erreichen. Hierfür setzen wir uns mit juristischer Kompetenz und mit der Hilfe zahlreicher Informanten für die Teilnehmer an unserer gegründeten Anlegergemeinschaft Pecus ein.“

Was tun? Betroffene Anleger können helfen!

Angesichts der Aufdeckung immer tiefer gehender Verflechtungen zwischen den agierenden Gesellschaften und den handelnden Personen bleibt nun zu hoffen, dass den Geschädigten der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH durch effektive Zusammenarbeit ein Durchbruch zu den wahren Verantwortlichen gelingt; Ansprechpartner bei Dr. Schulte und sein Team ist Rechtsanwältin Winker unter winker@dr-schulte.de oder 030-71520670. Die Anlegergemeinschaft Pecus ist dabei auf jeden Hinweis angewiesen, um Ersatz ihrer Schäden nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch zu erhalten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1118 vom 24. November 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich