Recht und Gesetz

Unzulässige Bankgebühren zurückverlangt

Kreditbearbeitungsgebühren: Neues Urteil gegen Santander Consumer Bank AG – Junger selbstständiger Kreditnehmer freut sich über ein kleines zu Recht zurückbekommendes Vermögen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erreichten einen neuen Sieg für einen Mandanten gegen die Santander Consumer Bank in Sachen Kreditbearbeitungsgebühren.

Rechtsprechung glasklar für Verbraucher

Ein junger selbstständiger Mann meldete sich bei der Kanzlei, um Hilfe und Unterstützung beim Zurückverlangen seine Kreditbearbeitungsgebühren von der Santander Consumer Bank zu bekommen. Die Santander Consumer Bank hatte auf das zunächst außergerichtliche Vorgehen sehr ablehnend reagiert, so wie es die gängige Praxis der Banken ist. Obwohl die Rechtsprechung sich einig ist und die Rechtslage geklärt scheint, stellen sich viele Banken immer wieder auf die Hinterbeine und versuchen dadurch, die Menschen von einer Klage wegzubewegen. Die Argumentationen wiederholen sich ständig, denn es wird immer darauf abgestellt, dass die Kreditbearbeitungsgebühr individuell ausgehandelt worden sei und dass sie keine Preisnebenabrede ist und somit nicht einer AGB-Kontrolle unterliegen kann. Diese Argumentation ist eine bloße Farce und wird von sämtlichen Oberlandesgerichten als falsch verworfen. Nur der BGH hatte noch keine Möglichkeit, sich zu dem Thema „Kreditbearbeitungsgebühren“ zu äußern. Solange dies noch nicht geschehen ist, werden die Banken weiter versuchen, die Kreditbearbeitungsgebühren einzubehalten.

Viele Menschen werden durch die scheinbar rechtliche Argumentation der Banken abgeschreckt und lassen sich davon unterkriegen.

Betroffene Verbraucher und Kreditnehmer sollten sich allerdings nicht in die Irre führen lassen. Die Erfahrungen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team bestätigen das Vorgehen, dass Verbraucher einen Rechtsanwalt damit beauftragen sollten, wenn sie eine Kreditbearbeitungsgebühr bei einer Bank bezahlt haben, die ungerechtfertigt ist. In der Regel rentiert es sich enorm, die Bearbeitungsgebühr zurückzuverlangen. So wurde in diesem Fall ein Erfolg über 1.011,00 Euro zzgl. 5 % Zinsen erreicht. Für dieses kleine Vermögen findet man auf jeden Fall bessere Verwendung, als es der Bank zu schenken.

Warum handeln die Banken gegen die Rechtsprechung?

Die Banken wissen dennoch sehr gut, dass sie mit ihrer Rechtsauffassung falsch liegen. Deutlich wird dies in so gut wie jedem Prozess, der geführt wird. Immer wieder erlangt man Anerkenntnisurteile, die ohne Entscheidungsgründe ergehen, weil die Bank erkennt, dass sie mit ihrer Argumentation falsch liegt. Das bedeutet, dass die Banken auf der einen Seite versuchen, so viele Bearbeitungsgebühren wie möglich einzubehalten, und auf der anderen Seite das kleinstmögliche Übel zu wählen und im Prozess zu einem schnellen Urteil ohne öffentlichkeitswirksame Begründung zu kommen.

Fazit: Bearbeitungsgebühren zurückfordern!

Verbraucher und Kreditnehmer sollten sich nicht von dem Verhalten der Banken abschrecken lassen. Ein Versuch ist es, dass man zumindest über einen außergerichtlichen Brief die Bearbeitungsgebühr wiederzuerlangen sollte. Wenn dieses Vorgehen keinen Erfolg verspricht, dann einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Kreditrecht einschalten, der sich gezielt um diese Angelegenheit kümmert. Die Erfahrungen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team bestätigen, dass die Erfolgsaussichten für die betroffenen Kreditnehmer und Verbraucher sehr vielversprechend sind; Ansprechpartner für Rückfragen ist Rechtsanwältin Danuta Wiest und Rechtsanwalt Dr. Schulte unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Die Rechtsprechung ist auch in beständiger Argumentation auf der Seite der Verbraucher zum Schutz.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1188 vom 17. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich