In der Entscheidung vom Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Bürgen gestärkt (1 BvR 1905/02). Worum geht es? Eine Hausfrau war 1992 verurteilt worden, einen hohen Geldbetrag für ihren Ehemann zahlen zu müssen. Es lagt der erst später von der Rechtssprechung entwickelte Fall der sittenwidrigen Bürgschaft vor, bei der eine vermögenslose Person aufgrund Ihrer Nähebeziehung zum Schuldner in eine Bürgenrolle gedrängt worden war. Diese Bürgschaften gelten seit 1993/1994 als sittenwidrig und damit unwirksam. Das Urteil der Frau lag allerdings zeitlich vor dem Termin.
Vollstreckung unmöglich
Der Bundesgerichtshof hatte in letzter Instanz der Bank erlaubt Pfändungen durchzuführen. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts (Bundesgerichtshof gleich BGH) wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert. Es sei nicht richtig, eine Pfändung zuzulassen, die unter der alten Rechtslage noch möglich geworden wäre.
Eine Vollstreckung sei nun als Verstoß gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassunggerichts zu werten. Diese Entscheidung war allerdings nicht einstimmig. In diesem Fall konnte sich die Hausfrau durchsetzen: Die Vollstreckung des Urteils wurde verboten.