Courthouse / Pixabay

Vermögensverwaltung – rechtliche Grundlagen

Vermögensverwaltung* ist Auftrags- und Dienstvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch; in der Regel wird unterschieden nach den Regeln des Kreditwesengesetzes nach den verschiedenen Rechtsformen.

 vermoegensverwaltung

Rechtliche Regelungen ergeben zusätzlich aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, sich über den Kunden ein genaues Bild zu machen und Anlagerichtlinien zu erarbeiten, über die er Kunde genau aufzuklären ist. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, dass Vermögen produktiv zu verwalten. Der Vermögensverwalter haftet für Pflichtverletzungen.
 
* Abgrenzung zur Anlageberatung und Anlagevermittlung sowie Vermögensverwaltung: Im ersteren Fall verfügt der Anleger selbst nach Beratung oder Vermittlung über das Vermögen; bei der Vermögensverwaltung verfügt der Vermögensverwalter (in der Regel ohne vorherige Rücksprache mit dem Anleger) über dessen Vermögen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 457 vom 23. Januar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest