Vermögensverwaltung* ist Auftrags- und Dienstvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch; in der Regel wird unterschieden nach den Regeln des Kreditwesengesetzes nach den verschiedenen Rechtsformen.
Rechtliche Regelungen ergeben zusätzlich aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, sich über den Kunden ein genaues Bild zu machen und Anlagerichtlinien zu erarbeiten, über die er Kunde genau aufzuklären ist. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, dass Vermögen produktiv zu verwalten. Der Vermögensverwalter haftet für Pflichtverletzungen.
* Abgrenzung zur Anlageberatung und Anlagevermittlung sowie Vermögensverwaltung: Im ersteren Fall verfügt der Anleger selbst nach Beratung oder Vermittlung über das Vermögen; bei der Vermögensverwaltung verfügt der Vermögensverwalter (in der Regel ohne vorherige Rücksprache mit dem Anleger) über dessen Vermögen.