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Verurteilung wegen Volksverhetzung in Liedtext bestätigt

Geschrieben von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Papenburg/Ems. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 1 Ss 170/13), welches auch für das Amtsgericht Papenburg zuständig ist, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hat die Revision eines wegen Volksverhetzung verurteilten Musikers aus dem Emsland verworfen.

Ein Nazi-„Künstler“ wurde zunächst vom Amtsgericht Meppen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Verurteile hatte mit der CD „Adolf Hitler lebt!“ drei Lieder mit den Titeln „Döner-Killer“, „Bis nach Istanbul“ und „Geschwür am After“ veröffentlicht. Das Oberlandesgericht stellt fest: Zutreffend habe das Landgericht angenommen, dass der vom Verurteilten als Mitbegründer und Sänger eines Musikprojekts erstellte und über einen Dritten in dem Album „Adolf Hitler lebt!“ unter dem Titel „Geschwür am After“ vertriebene Liedtext eine Leugnung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Holocaust darstelle. Der Liedtext sei zweifelsfrei eindeutiger Natur und leugne das gegen die jüdische Bevölkerung gerichtete Massenvernichtungsunrecht.

Dr. Schulte hatte bereits vorab in Glosse davon berichtet, dass es nicht hilft einen Rechtsanwalt zu befragen bei solch einer Eindeutigkeit: Vor der Veröffentlichung war eine Anwältin befragt worden.

Das Gericht dazu: „der vor der Veröffentlichung des Textes eingeholte Rat einer Rechtsanwältin führe nicht dazu, dass das Handeln straffrei bleibe. Zwar habe die Rechtsanwältin dem Verurteilten bestätigt, dass der Text nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, der Verurteilte habe aber darauf nicht vertrauen dürfen. Er habe bei nur mäßiger Anspannung von Verstand und Gewissen leicht selbst erkennen können, dass der Text des hier zu beurteilenden Liedes vom durchschnittlichen Publikum als Leugnung des Völkermordes verstanden werde und somit strafrechtliche Relevanz beinhalte.“

Schutz durch Rechtsanwalt und/oder Steuerberater für Mandanten ausreichend?

Die Anwältin Gisa Pahl soll bereits mehr als 300 Gutachten für Rechtsrocker geschrieben, um sie vor Strafverfolgung zu schützen. So schreibt diese auf Ihrer Website: „Meine Beratung und meine Gutachten haben dazu geführt, daß meine Mandanten, die sich an meine Vorgaben gehalten haben, sich nicht strafbar gemacht haben und kein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurden, – oder daß ein solches Strafverfahren eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete, weil meinen Mandanten aufgrund meiner Tätigkeit der vorsatzausschließende, unvermeidbare Verbotsirrtum zugebilligt wurde.“

Strafrechtsexperte Prof. Dr. Kraatz aus dem Büro Dr. Schulte und sein Team hierzu: „Natürlich kann eine Beratung in schwierigen steuerrechtlichen Fragen durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einen Mandanten schützen, weil er der Fachexpertise vertrauen kann. Die Grenze ist aber klar überschritten, wenn Anwälte eindeutig strafrechtlich relevantes Tun freigeben!“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1234 vom 29. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich