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Verwirrspiel der NovoAss AG – Sicherheit der Anlegergelder?

Ein Hin und Her und jetzt doch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nova Ass gestellt! – Betroffene NovoAss AG Anleger fragen nach Möglichkeiten Geld zu retten

Am 25.03.2014 wurde beim Amtsgericht Köln, Az. 73 IN 116/14, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Novo Ass AG (HRB 14332) angeordnet. Die Novo Ass AG, Hansaring 61, 50670 Köln, hat nunmehr einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Novo Ass AG hat von hunderten Opfern des Modells die Rückkaufswerte aus ihren sicheren Lebensversicherungspolicen vereinnahmt, um diese unter dem Versprechen einer Gewinnerzielung anzulegen. „Unsere Mandantschaft berichtete uns, dass neben dem persönlichen Berater, insbesondere auch Herr Glatho als Ansprechpartner der NovoAss AG vollmundige Versprechen vornahm, die nun offensichtlich nicht mehr gehalten werden.“, so Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für Deutsches Verbraucherschutzrecht an der Universität Potsdam Winker von Dr. Schulte und sein Team. Viele Betroffene sind zudem entsetzt, dass die Vermittler abtauchen und dass ihr Vertrauen so enttäuscht wurde.

Novo Ass – Produkte alle mit Gewinnversprechungen – dazu kündigten Verbraucher angeblich unrentable Lebensversicherungen – und nun?

Ein Produkt der Novo Ass AG ist z. B. Moneysave 3. Hierbei handelt es sich um eine Festzinsanlage in Form eines nachrangigen Darlehens. Das gesamte Emissionsvolumen beträgt 25.000.000,00 Euro. Es wurde eine Verzinsung von bis zu 8,0 % p. a. versprochen.

Ein weiteres Produkt der Novo Ass AG heißt Power 8 Plus. Auch hier handelt es sich um eine Festzinsanlage als endfälliges Darlehen, welche durch den Ankauf einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages realisiert werden kann. Zahlreiche Anleger ließen sich in dem Glauben einer renditereichen und vor allem sicheren Geldanlage zur Kündigung ihres vermeintlich unrentablen Lebensversicherungsvertrages daher verleiten.

Gelder der Novo Ass AG sollten u. a. in die GCM Real Estate AG & Co. KG, Köln (HRA 28223), investiert werden. Hierbei sollte es sich um einen Immobiliensparplan handeln. Bei der GCM Real Estate handelt es sich um ein Unternehmen der Novo Ass AG.

Nachdem ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Verantwortliche der Novo Ass AG eingeleitet wurde, wurden die ersten Anleger bereits misstrauisch. Dr. Schulte: „Aktuell wurden viele Anleger von der Staatsanwaltschaft über das Verfahren informiert.“

Misstrauen bei den NovaAss AG Anleger nach Hin und Her – Geldanlage doch nicht sicher?

So wurde bereits am 15.01.2014 unter dem Az. 73 IN 471/13 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NovoAss AG nach den §§ 21, 22 InsO (Insolvenzordnung) angeordnet. Auch damals wurde bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Allerdings wurden nur sieben Tage später die angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 22.01.2014 wieder aufgehoben. Die Anleger glaubten daher ihre Gelder wieder in Sicherheit – jedenfalls bis zum 25.03.2014 als ein erneuter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.

Doch dies heißt nicht, dass die betroffenen NovoAss-Anleger auf ihrem Schaden sitzenbleiben müssen. Es besteht die Annahme, dass es sich bei den durch die NovoAss AG angebotenen Finanzprodukten jedenfalls teilweise um erlaubnispflichtige Einlagegeschäfte handelt. Hierfür bedarf es einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, haftet auch der Vorstand persönlich. Dieser muss nunmehr in Anspruch genommen werden. Ebenso ist in den vorliegenden Fällen dringend zu prüfen, welche weiteren verantwortlichen Personen hier in Anspruch genommen werden können.

Rechtsanwältin Winker von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team zeigt sich entschlossen, dass für die betroffenen Anleger Hoffnung besteht:

„NovoAss AG-Anleger sollten sich nicht abschrecken lassen. Der Fall der NovoAss AG reiht sich ein in mehrere uns bekannte Fälle von Unternehmen, die mit dem Rückkauf von Lebensversicherungen zahlreiche Kunden in höchstem Maße geschädigt haben. Auch in diesem Fall der NovoAss AG ist wieder ein hoher Verlust von Anlegergeldern zu befürchten. Allerdings sollten sich die Kunden der NovoAss AG durch den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht abschrecken lassen. Die NovoAss AG ist nicht die einzige Anspruchsgegnerin, um hier einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Vorrangig ist eine Überprüfung der Schadensersatzpflicht der verantwortlichen Vorstandsmitglieder vorzunehmen. Ebenso können Treuhänder, Berater und Beratungsgesellschaften in die Verantwortung gezogen werden. Wir haben für unsere Mandantschaft bereits Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt, um hier Hintergründe zu erforschen und mögliche Anspruchsgegner für unsere Mandantschaft ausfindig zu machen.“

Fazit: Ansprüche geltend machen und Verantwortliche der NovoAss AG zur Rechenschaft ziehen

Für viele Kunden der NovoAss AG ist es mehr als bitter, ihre sicher geglaubte Altersvorsorge nun verloren zu glauben. Doch gerade in einem solchen Fall sollte man einen so schwerwiegenden Verlust nicht einfach hinnehmen, sondern sich zur Wehr setzen. Rechtsanwälte, die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert sind, können die Einzelfälle prüfen und sehen hier oftmals noch weit aus mehr rechtliche Möglichkeiten, als dem Laien auf den ersten Blick ersichtlich ist. Für Rückfragen, fairen Rat und weitere Informationen stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

bei Dr. Schulte und sein Team

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1261 vom 29. April 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich