Falscher Schufa-Eintrag? Sie haben Rechte! - Dr Thomas Schulte

Vom Schufaeintrag zur Schadensersatzforderung: Ihr Recht auf Gerechtigkeit bei falschen Bonitätseinträgen

Ein fehlerhafter Schufaeintrag kann Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen – erfahren Sie, wie die DSGVO Ihnen hilft, sich gegen unberechtigte Einträge zu wehren und Schadensersatz zu fordern.

Ein Schufaeintrag, insbesondere ein negativer, kann erhebliche Folgen für die betroffene Person haben und ihre wirtschaftliche sowie soziale Teilhabe empfindlich einschränken. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet in solchen Fällen rechtlichen Schutz und ermöglicht es Betroffenen, bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung Schadenersatz zu fordern. Artikel 82 der DSGVO legt fest, dass jede Person, die aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO einen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadenersatz hat. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, was durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untermauert wird. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2023 (C-300/21) klargestellt, dass auch immaterielle Schäden, wie etwa psychischer Stress oder Rufschädigung, ersatzfähig sind, sofern sie nachweislich über reines Unwohlsein hinausgehen.

Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch

In Bezug auf die spezifischen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst ist ein Datenschutzverstoß erforderlich, der beispielsweise durch die unberechtigte Übermittlung von Daten an die Schufa gegeben sein kann. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in seinem Urteil vom 26. November 2020 (Az. 15 U 121/19), dass eine unberechtigte Meldung an die Schufa einen immateriellen Schadenersatzanspruch auslösen kann, insbesondere wenn das Ansehen der betroffenen Person beeinträchtigt wird.

Des Weiteren muss ein konkreter Schaden vorliegen, der sowohl materieller als auch immaterieller Natur sein kann. Materielle Schäden sind direkt bezifferbar, während immaterielle Schäden oft schwerer nachzuweisen sind. Hierbei hat das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 11. März 2021 (Az. 17 O 24/20) festgestellt, dass eine fehlerhafte Übermittlung von negativen Zahlungsinformationen an die Schufa die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der betroffenen Person stark einschränken kann und somit ebenfalls einen immateriellen Schadenersatzanspruch begründet.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Kausalität zwischen dem Datenschutzverstoß und dem entstandenen Schaden. Dies bedeutet, dass der Schaden direkt aus dem Verstoß resultieren muss. Ein Beispiel hierfür wäre eine Person, die aufgrund eines falschen Schufaeintrags einen Kreditantrag zurückziehen musste und dadurch erhebliche finanzielle Einbußen erlitt.

Schließlich ist auch das schuldhafte Verhalten des Verantwortlichen von Bedeutung. Nach § 276 BGB ist ein Verhalten dann schuldhaft, wenn es mindestens fahrlässig war. In einem konkreten Fall könnte dies bedeuten, dass ein Bankmitarbeiter Daten fehlerhaft übermittelt hat, obwohl ihm dies hätte auffallen müssen.

Beweislast und Nachweis des Schadens

Die Beweislast für das Vorliegen eines Schadens sowie dessen Höhe liegt beim Betroffenen. Dies stellt oft eine Herausforderung dar, besonders bei immateriellen Schäden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch betont, dass auch hier Entschädigungen möglich sind, wenn konkrete negative Folgen nachgewiesen werden können. Ein typisches Beispiel ist der Kontrollverlust über persönliche Daten: Zwar reicht der Kontrollverlust allein nicht für einen Schadenersatzanspruch aus, doch wenn daraus konkrete negative Folgen entstehen – etwa die Ablehnung eines Kredits aufgrund eines unberechtigten Schufaeintrags – können diese als Schadensfälle geltend gemacht werden.

Beispiel: Herr Markus Neumann aus Leipzig erlebte einen Kontrollverlust über seine Daten, als er feststellen musste, dass unberechtigte Daten über angebliche Zahlungsausfälle an die Schufa gemeldet wurden. Dadurch wurde ihm die Beantragung eines dringend benötigten Dispokredits verweigert, was ihn in eine finanzielle Notlage brachte.

Rechtsprechung und Bemessung des Schadenersatzes

In der deutschen Rechtsprechung haben sich bereits mehrere Gerichte mit der Frage der Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden bei unrechtmäßigen Schufa-Einträgen befasst. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschied beispielsweise in seinem Urteil vom 26. November 2020 (Az. 15 U 121/19), dass eine unberechtigte Meldung an die Schufa einen immateriellen Schadenersatzanspruch auslösen kann, insbesondere wenn das Ansehen der betroffenen Person in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Existenz beeinträchtigt wird. Ein weiteres Beispiel ist das Urteil des Landgerichts Bonn vom 11. März 2021 (Az. 17 O 24/20), das feststellte, dass eine fehlerhafte Übermittlung von negativen Zahlungsinformationen an die Schufa die betroffene Person in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit stark einschränken kann und daher ebenfalls einen immateriellen Schadenersatzanspruch begründet.

Bei der Bemessung des Schadenersatzes orientieren sich Gerichte an Grundsätzen des deutschen Schadensersatzrechts. Faktoren wie der Vorsatz des Verantwortlichen, die Schwere des Verstoßes und die konkret entstandenen Nachteile für die betroffene Person fließen in die Berechnung ein. Rechtswidrige Schufaeinträge rechtfertigen häufig Schmerzensgelder zwischen 1.000 und 2.000 Euro je Eintrag. Der Europäische Gerichtshof betont zudem den Effektivitätsgrundsatz, der sicherstellen soll, dass die Entschädigung nach der DSGVO wirkungsvoll und vollständig ist.

Tipps für den Umgang mit der Schufa

Um negative Überraschungen zu vermeiden und ihre Rechte proaktiv zu wahren, sollten Betroffene folgende Tipps berücksichtigen:

Regelmäßige Überprüfung der Schufa-Daten: Fordern Sie jährlich eine kostenlose Schufa-Auskunft an, um etwaige Fehler frühzeitig zu entdecken und sofortige Korrekturen veranlassen zu können.

Beispiel: Herr Wolfgang Meier aus Hannover stellt bei der jährlichen Überprüfung seiner Schufa-Daten fest, dass ein Kredit irrtümlich als nicht abbezahlt gemeldet wurde. Er konnte diesen Fehler sofort korrigieren und somit weiteren Problemen vorbeugen.

Vorsicht bei Online-Aktivitäten: Seien Sie sorgsam mit der Preisgabe persönlicher Daten im Internet, insbesondere bei Bestellungen und Finanzgeschäften. Daten, die sorglos geteilt werden, können unbemerkt in Schufa-Meldungen einfließen.

Beispiel: Frau Martina Huber aus Bremen gab ihre Daten leichtfertig bei einer unseriösen Online-Bestellung an, was zu einem unberechtigten Schufa-Eintrag wegen angeblich unbezahlter Rechnungen führte.

Sorgfalt bei Zahlungsverpflichtungen: Stellen Sie sicher, dass alle Zahlungspflichten pünktlich erfüllt werden. Eine unbezahlte Rechnung, auch wenn sie gering ist, kann einen negativen Schufa-Eintrag verursachen.

Beispiel: Herr Jürgen Richter aus Freiburg vergaß eine kleinere Rechnung für einen Online-Dienstleister zu begleichen. Diese offene Forderung führte zu einem negativen Eintrag, der ihn später beim Abschluss eines Handyvertrags hinderte.

Professionelle Unterstützung suchen: Bei fehlerhaften Einträgen oder Streitigkeiten mit der Schufa empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen kann.

Beispiel: Frau Petra Müller aus Dortmund wandte sich nach einem unrechtmäßigen Schufa-Eintrag an einen Anwalt, der erfolgreich gegen die Schufa vorging und den Eintrag löschen lassen konnte.

Eigeninitiative: Sollten Sie von unberechtigten Forderungen betroffen sein, so setzen Sie sich zur Wehr. Nutzen Sie Einspruchsrechte und ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Beispiel: Herr Thomas Schröder aus Mannheim erhielt eine unberechtigte Forderung von einem Inkassounternehmen, die zu einem negativen Schufa-Eintrag führte. Durch Eigeninitiative und die Hinzuziehung eines Anwalts konnte er die Forderung erfolgreich anfechten und den Eintrag löschen lassen.

Zusammenfassung

Ein falscher Schufa-Eintrag kann massive Auswirkungen auf das Leben einer Person haben. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Betroffenen rechtliche Mittel zur Verfügung, um Schadenersatz zu fordern. Dabei werden sowohl materielle als auch immaterielle Schäden berücksichtigt. Die Rechtsprechung hat die Bedeutung des Datenschutzes zunehmend gestärkt und betont, dass Datenschutzverstöße nicht folgenlos bleiben dürfen. Wer von einem negativen Schufa-Eintrag betroffen ist, sollte seine Rechte kennen und sich proaktiv gegen unrechtmäßige Einträge zur Wehr setzen.

Wichtige Punkte im Überblick

Voraussetzungen für Schadenersatzanspruch: Datenschutzverstoß, Schaden, Kausalität, schuldhaftes Verhalten.

Beweislast: Liegt beim Betroffenen.

Schwierigkeit bei immateriellen Schäden: Nachweis und konkrete Bezifferung.

Rechtsprechung: EuGH und deutsche Gerichte erkennen immaterielle Schäden an.

Bemessung des Schadenersatzes: Abhängig von Vorsatz und Schwere der Folgen.

Tipps für den Umgang mit der Schufa: Regelmäßige Kontrolle, Vorsicht bei Datenpreisgabe, rechtliche Unterstützung suchen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 9701 vom 16. November 2024 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich