Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Dr. Thomas Schulte

Vorerst Gnade vor Recht – Ruht das Gesetz gegen Hass?

Reputationsrecht: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Umsetzung. Gnade vor Recht – oder Opfer sind schutzlos, weil „Vater“ Staat weiter schläft!

Zum 01.02.2022 wurde ein neues Gesetz in Kraft gesetzt. Durch die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollte Hasskriminalität und Hetze im Netz stärker bekämpft werden. Vorerst wird es nicht angewandt. Die Politik hatte im Sommer 2021 reagiert, nachdem der Mord an dem Politiker Walter Lübcke die Öffentlichkeit aufgeschreckt hatte. Zuvor war Hass und Hetze im Netz explodiert.

NetzDG: Facebook und Co. müssen Hassreden vorerst nicht an das BKA melden

Anbieter sozialer Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland hatte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt auferlegt. Strafrechtlich relevante Inhalte müssen direkt an das BKA (Bundeskriminalamt) gemeldet werden.

Entwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Im Jahre 2017 trat das NetzDG in Kraft, nachdem alle freiwilligen Appelle und Versprechungen der Internetriesen nichts gebracht hatten. Anbieter großer sozialer Netzwerke wie Facebook und Co sollten stärker für Inhalte der Nutzer, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden, in die Verantwortung genommen werden und Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Die Anbieter wehren sich mit Händen und Füßen, genauso wie ein Gastwirt, der nicht für die Untaten seiner betrunkenen Gäste in der Kneipe verantwortlich gemacht werden möchte. Das Gerede am Stammtisch verlagerte sich allerdings immer stärker in das Internet. Dort bilden sich gefährliche Meinungsblasen und Höflichkeitsregeln gelten dort offenbar nicht. Harmlos ist das nicht, wenn dies aus Opfersicht gesehen wird.

Ganz im Gegenteil: Hass und Hetze findet eine Grenze aus Opfersicht. Ab 01.02.2022 sollten Facebook und Co jetzt Inhalte, die schwere Straftaten betreffen, wie zum Beispiel Volksverhetzung oder die Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, melden. Die Meldung soll so ausgestaltet werden, dass die Täter identifiziert werden können. Daraus wurde erst einmal nichts.

Jetzt drehen die Beamten Däumchen?

Alles was Geld kostet ist unbeliebt, insbesondere bei Internetgiganten, die sich sehr schwer tun mit dem Umstand, dass in einem Rechtsstaat Regeln gelten. Die Plattformen haben also gegen die Gesetzesänderung vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt und das Urteil liegt noch nicht vor. Deshalb – so berichtet es die Presse – kommt das Gesetz erst einmal nicht zur Anwendung.

https://www.sueddeutsche.de/politik/hass-hetze-facebook-soziale-netzwerke-google-1.5494129

Für die Opfer von Hass und Hetze ist das extrem unbefriedigend, weil es vorerst keine Meldepflicht gibt. Rechtlich gilt: der Staat kann so handeln, muss es aber nicht, weil die Klage vor dem Verwaltungsgericht im Grunde keine aufschiebende Wirkung hat. Natürlich gibt es verschiedene Gründe gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu votieren. Aufhalten lässt sich eine sinnvolle Regulierung des Internet auf Dauer aber nicht. Das ist auch sinnvoll, weil jeder Bürgermeister, jeder Schaffner, Kellner, im Grunde jeder Opfer werden kann. Die Auswirkungen auf die Seele und auch auf das Umfeld von Betroffenen können extrem sein.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 7963 vom 16. Februar 2022 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich