aktenzeichen! juristische Information aus Berlin

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Sachwert-Schmiede GmbH

Die Sachwert-Schmiede GmbH (vormals K4 Consulting GmbH), Kirschblütenstraße 19, 68542 Heddesheim, HRB 432871, schloss mit Dritten Darlehensverträge um in Sachwerte wie Edelmetalle, Rohstoffe und Immobilien zu investieren und die Darlehen so mit rentablen Zinsen zurückzuzahlen. Die Gesellschaft betreibt ihre Geschäfte jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG).

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) der Sachwert-Schmiede GmbH mit Bescheid vom 21.09.2015 die unverzügliche Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte angeordnet hat, wurde nun ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sachwert-Schmiede GmbH gestellt.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 05.11.2015 (4 IN 896/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Gesellschaft bestellt.

Die Homepage der Gesellschaft ist inzwischen nicht mehr abrufbar.

Auswirkungen einer Insolvenz auf die Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger

Zahlreiche Anleger müssen nun um ihr Geld bangen.

Noch ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Mit dem Insolvenzantrag wird zunächst behauptet, dass die gesetzlichen Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Ob ein solcher Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt, ist dann vom Gericht zu überprüfen. Dazu wird zunächst ein sog. Insolvenzgutachten erstellt. Das Gericht hat die Möglichkeit, neben einem Gutachtenauftrag auch Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse anzuordnen. Dies ist für die Sachwert-Schmiede GmbH durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters geschehen. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Grunde dafür zu sorgen, dass das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird.

Sollte das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden, ist aber noch nicht alles verloren!

Rechtsanwältin Winker von der Berliner Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und sein Team äußert sich zu den neuerlichen Entwicklungen bei der Sachwert-Schmiede GmbH wie folgt: „Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss nicht automatisch das Ende einer Gesellschaft bedeuten. In der Regel ist ein Insolvenzverwalter dazu angehalten, eine Sanierung der Gesellschaft anzustreben. Es ist davon auszugehen, dass der bestellte Insolvenzverwalter zeitnah an die Kunden der Sachwert-Schmiede GmbH herantreten wird und dann ist entsprechend zu reagieren. Unabhängig von einer etwaigen Insolvenz der Sachwert-Schmiede GmbH bleiben jedoch die Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Geschäftsführer und die tätig gewordenen Vermittlungsgesellschaften unberührt.“

Der alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft ist Gerhard Heck. Dieser könnte auf Grundlage des § 823 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 KWG unabhängig von einer etwaigen Insolvenz der Sachwert-Schmiede GmbH persönlich und unbeschränkt auf Schadensersatz haften.

Neben dem Geschäftsführer können oftmals auch Vertriebsgesellschaften bzw. Berater oder ein etwaig eingesetzter Treuhänder zur Verantwortung gezogen werden.

Betroffenen Anlegern ist zu raten, sich nicht mit einer Quote aus der möglichen Insolvenzmasse zufrieden zu geben, sondern diejenigen haftbar zu machen, welche für den entstandenen Schaden verantwortlich sind.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1731 vom 4. Dezember 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich