Recht und Gesetz

Vorläufiger Vollstreckungsschutz für European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank

Mit Datum vom 13.07.2009 hat das Amtsgericht München zum Aktenzeichen 1501 IN 2002/2009 vorläufigen Vollstreckungsschutz für die European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank gewährt. Zum Gutachter über die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft wurde Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Rosenthal 6, 80331 München bestellt. Den Gläubigern der Gesellschaft wurde die Vollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft untersagt.

Die SECI ist bekannt aus zahlreichen Anlegerschutzklagen, in denen die Anleger auf Grund eines Garantieversprechens der SECI bezüglich Sparverträgen über Aktien der DBVI AG geklagt hatten. Hierüber hatten die Rechtsanwälte bereits berichtet und selbst erfolgreich in der Sache prozessiert.
 Nunmehr ist im Rahmen der Vollstreckung festgestellt worden, dass über das Vermögen der SECI der vorläufige Vollstreckungsschutz durch das Amtsgericht München verhängt wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gesellschaft sich nicht nur in finanziellen Schwierigkeiten befindet, sondern wahrscheinlich in Kürze das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird. Die näheren Umstände darf nunmehr der Rechtsanwalt Pohlmann prüfen, der wahrscheinlich auch zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft durch das Gericht bestellt werden wird.
Höchst ärgerlich für die Anleger der DBVI AG ist somit, dass nicht nur die DBVI AG selbst insolvent ist, sondern das auch die Garantiegeberin, die garantiert hat, für die Aktien der DBVI AG den Einkaufspreis zu zahlen, nunmehr als solvente Schuldnerin zu entfallen droht.
Insgesamt lässt sich somit feststellen, dass eine Anlage in die Aktien der DBVI AG sich für die Anleger zum Totalschaden entwickelt hat, für den wohl auch im Insolvenzverfahren der DBVI AG und dem drohenden Insolvenzverfahren der SECI kaum Ersatz zu erlangen ist.
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin, sowie Büros in Dresden und Frankfurt am Main.

 

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 635 vom 10. September 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich