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Vorsicht vor Beteiligungen! Bei Unternehmensinsolvenzen droht oft auch der persönliche Ruin.

Typisch Sachverhalt:
Manfred G. aus Sindelfingen packte das blanke Entsetzen, als er den Brief des Insolvenzverwalters in den Händen hielt: 10.400,- € sollte er in die Insolvenzmasse zahlen, nachdem über die Real Direkt AG das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. An ihr hatte sich Herr G. atypisch still beteiligt.

Eine folgenschwere Fehlentscheidung
Was war geschehen? Im Jahre 1998 war Herr G. von einer langjährigen Bekannten zu einer atypisch stillen Beteiligung in Höhe einer 15.000 Euro (damals ca. 30.000 DM) überredet worden.1 Die geschäftstüchtige Beraterin – so glaubte Herr G – wusste doch, wovon sie redete, schließlich kannte sie die Erfolgsgeschichte des Unternehmens. Doch der Deal seine Haken: Da Herr G. über die gewünschte Kapitalmenge nicht verfügte, wurde ein Beteiligungssparvertrag getroffen: Die Real Direkt AG stundete Herrn G. die zu leistende Beteiligungseinlage und gestatte ihm eine monatliche Ratenzahlung.2 Gleichzeitig wurde Herr G. am Unternehmensvermögen rechnerisch beteiligt. Das klang gut. Und scheinbar war es eine intelligente Lösung, denn sogar steuerlich sollte Herr G. davon profitieren. Doch Unverhofft kommt oft: Noch wenige Monate zuvor hatte Herr G. einen glänzenden Geschäftbericht. Er hatten den Bericht zwar nicht verstanden3: Von schwarzen Zahlen, neuen Aufträgen und sogar Expansionsabsichten war dort die Rede. Auch für die atypisch still Beteiligten sollten nunmehr die „fetten Jahren“ beginnen. Umso größer war der Schock für Manfred G, als er kurze Zeit später lesen musste, wie die Wahrheit aussah. Anstelle einer sicheren Kapitalanlage drohte ihm nunmehr der persönliche Ruin4. Wie konnte es dazu kommen? Vordergründig ist dies schnell gesagt: Herr G. hat seiner Bekannten blind vertraut, ohne auch nur im Mindesten zu ahnen, was er sich mit diesem Beitritt einhandelte.5


Was man wissen muss
Was müssen Anleger wissen, um derartige Katastrophen zu vermeiden?
Immer gilt:
1. Was man nicht versteht, unterschreibt man nicht.
2. Sicherheit geht vor!
3. Der Berater oder Vermittler will immer verkaufen!
4. „Freibier macht durstig.“ Jedes Kapitalanlagenunternehmen, welches nicht durch die Anleger genau kontrolliert wird, ist in Gefahr mit den Anlegergeldern zu forsch umzugehen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 494 vom 24. September 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich