Vor einigen Monaten meldete sich der Geschäftsführer eines Personaldienstleistungsunternehmens bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin, um gegen einen negativen Schufa-Eintrag vorzugehen.
Der betroffene Geschäftsführer, in seiner Schufa-Auskunft sonst ein sehr positiv dargestellter junger Mann, sah sich nun mit einem für ihn überraschenden Negativeintrag durch die dohr Inkasso GmbH & Co. KG konfrontiert, den diese für die in Berlin sehr bekannte Firma GAGFAH M Immobilien-Management GmbH vorgenommen hatte. Die dohr Inkasso GmbH & Co. KG hat ihren Geschäftssitz in der Lilienthalstraße 9, 41515 Grevenbroich und war mit dem Einzug der Forderung beauftragt.
Unklares Mietverhältnis mit falsch eingetragenen Daten – Schufa Holding AG löscht den Eintrag vorzeitig
Dem Eintrag lag eine Forderung aus einem Mietverhältnis aus dem Jahr 2001 zugrunde, welches innerhalb kürzester Zeit eine Beendigung fand. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, mit mehreren Gerichtsprozessen und Urteilen. Dadurch entstand eine unüberschaubare Rechtslage. Zwischen 2007 und 2014 gab es keinen wirklichen Kontakt zwischen den Parteien und es wurden keine Vollstreckungsversuche unternommen.
Der Eintrag durch die GAGFAH M Immobilien-Management GmbH bzw. durch die dohr Inkasso GmbH & Co. KG bezog sich auf diese Altforderung. Bei Überprüfung der Daten wurde festgestellt, dass ein scheinbar falsches Datum sowie eine falsche Forderungshöhe eingetragen waren. Der Betroffene konnte sich die Forderung nicht erklären und schon gar nicht errechnen. Trotz weiterer Recherchen, die vor allem durch den Betroffenen selbst vorgenommen wurden, konnte der in Frage stehende Sachverhalt bis heute nicht komplett aufgeklärt werden.
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Da die eigenen Bemühungen des Betroffenen, den Eintrag zur Löschung zu bringen, scheiterten, wandte er sich an die Rechtsanwalt Dr. Schulte. Dieser bereitete den Sachverhalt mit seinem Team auf und forderte sowohl die Schufa Holding AG als auch die Dohr Inkasso zur Löschung des Eintrages auf. Hierdurch konnte dann, für den Betroffenen überraschend, eine schnelle Löschung des Schufa-Eintrages erfolgen, da die Schufa Holding AG aus Wiesbaden den Eintrag selbständig löschte.
Dennoch bewertet Rechtsanwalt und Schufa-Experte Dr. Thomas Schulte und Team die Löschung als Erfolg:
„Auch wenn die Löschung zunächst nur vorzeitig erfolgte, ist dies dennoch ein positives Zeichen seitens der Schufa Holding AG. Auch die Schufa glaubt nicht immer stur an das, was in dem eigenen Datenbestand steht, und verweist in vielen Äußerungen in den Medien auch darauf, dass bei der Masse an Datenbeständen, die abzuarbeiten sind, nicht jeder Eintrag im Einzelnen überprüft werden kann. Deshalb sollte man seine Schufa-Auskunft gut im Blick haben, um möglichen Problematiken entgegentreten zu können. Dafür stehen erfahrene Juristen und Experten im Schufa-Recht der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team mit einer kostenlosen Erstberatung unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.“
Um Auskunfteien effektiv zur Offenbarung der Datenquellen zu zwingen, stehen Betroffenen mehrere rechtliche Instrumente und Strategien zur Verfügung:
1. Recht auf Auskunft gemäß DSGVO
Gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben betroffene Personen das Recht, von Auskunfteien Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Dies umfasst auch Informationen über die Herkunft dieser Daten und an wen sie übermittelt wurden. Um dieses Recht durchzusetzen, sollten Betroffene:
- Schriftliche Anfrage stellen: Eine formelle Anfrage an die Auskunftei formulieren, in der das Recht auf Auskunft klar benannt wird.
- Fristen beachten: Die Auskunftei ist verpflichtet, innerhalb eines Monats auf die Anfrage zu reagieren. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist auf zwei Monate verlängert werden, jedoch muss die betroffene Person über die Verzögerung informiert werden.
2. Nachweis der Unrichtigkeit von Daten
Wenn die gespeicherten Daten als unrichtig erachtet werden, können Betroffene gemäß Artikel 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Dies setzt voraus, dass die Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Sollte die Richtigkeit der Daten bestritten werden und sich weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lassen, ist die Verarbeitung der Daten einzuschränken.
3. Einschaltung von Datenschutzbehörden
Sollte eine Auskunftei nicht auf das Auskunftsrecht reagieren oder unzureichende Informationen bereitstellen, können Betroffene sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Diese kann bei der Durchsetzung des Rechts auf Auskunft unterstützen und gegebenenfalls Sanktionen gegen die Auskunftei verhängen.
4. Rechtliche Schritte
In schwerwiegenden Fällen kann es sinnvoll sein, rechtliche Schritte einzuleiten. Hierbei können Anwälte helfen, insbesondere solche, die auf Datenschutzrecht spezialisiert sind. Sie können:
- Klage einreichen: Wenn eine Auskunftei trotz berechtigter Anfrage nicht reagiert oder unzureichende Informationen bereitstellt.
- Schadensersatzforderungen geltend machen: Nach dem EuGH-Urteil könnte auch ein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn durch falsche oder nicht offengelegte Daten ein finanzieller Nachteil entsteht
SCHUFA-Eintrag löschen lassen? Rechtsanwalt Dr. Schulte hilft effektiv!
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Auskunftei Deutschlands und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen. Doch was tun, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag Ihre finanziellen Pläne blockiert?
Probleme mit negativem SCHUFA-Eintrag?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht oft schneller als gedacht – sei es durch:
- Unbezahlte Rechnungen (wissentlich oder unwissentlich)
- Streitigkeiten mit Unternehmen
- Fälschlicherweise gemeldete Forderungen
Solche Einträge können weitreichende Konsequenzen haben, wie die Ablehnung von Krediten, Energie- oder Mobilfunkverträgen. Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen unrechtmäßig Einträge melden oder Drohungen aussprechen, um Forderungen durchzusetzen.
Ihre Rechte: Fehlerhafte oder verfrüht gemeldete SCHUFA-Einträge können angefochten und unter Umständen vorzeitig gelöscht werden.
Warum ein spezialisierter Rechtsanwalt wichtig ist
Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene ohne juristische Unterstützung häufig scheitern. Rechtsanwälte können:
- Fehlerhafte Einträge identifizieren und anfechten
- Die SCHUFA oder meldende Unternehmen zur Löschung auffordern
- Gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorgehen
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, ist seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten. Durch eine sorgfältige Aufbereitung erreichen wir oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge.
SCHUFA-Scoring und Ihre Rechte
Das SCHUFA-Scoring basiert nicht nur auf negativen Einträgen, sondern auch auf sogenannten „weichen“ Kriterien wie:
- Anzahl der Kreditkarten
- Girokonten mit Dispozinsen
- Bestehende Mobilfunk- oder Stromverträge
Laut der SCHUFA werden täglich über 500.000 Auskünfte erteilt, wobei nicht immer alles korrekt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen Rechte, um sich gegen unberechtigte Einträge oder fehlerhafte Daten zu wehren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!
Kontaktieren Sie Dr. Schulte für schnelle Hilfe
Lassen Sie SCHUFA-Einträge nicht Ihre Zukunft verbauen! Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung:
- Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
- E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Standort: Malteserstraße 170, 12277 Berlin
Bundesweite Vertretung: Ob Hamburg, München, Frankfurt oder jede andere Stadt – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Ihre Vorteile bei uns:
- Schnelle Bearbeitung: Löschung oft in 1-3 Wochen
- Digitale Kommunikation: Einfach und effizient
- Juristische Expertise: Bundesweite Vertretung und langjährige Erfahrung
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Weitere Informationen:
- Schufa-Scoring und Datenschutz: Ihre Rechte im Blick
- Fehlerhafte SCHUFA-Einträge anfechten – So geht’s
- Schadenersatz bei unberechtigtem SCHUFA-Eintrag
Dr. Thomas Schulte – Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um die SCHUFA!