Architektur / Pixabay

Warnung vor dubiosen Devisengeschäften!

Andreas Söbbing mit Diplomatenpass, Diplomatenflugzeug und VIP Kontakten überzeugend erfolgreich zum Geld einsammeln – Traum für Anleger geplatzt, Strafverfahren gegen Andreas Söbbing läuft – Können betrogene Anleger noch auf ihr Geld hoffen?

Bei niedrigen Zinsen ist die Verlockung groß, nach anderen Investitionsmöglichkeiten zu suchen. Neben Investitionen in Rohstoffe bieten sich auf den ersten Blick Devisengeschäfte an, sofern die einzelnen Umtauschkurse sich vorteilhaft entwickeln.

Devisengeschäfte ganz anderer Art wurden von diversen „Anlegern“ an die Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin herangetragen. Ein Herr Andreas Söbbing soll den Anlegern mitgeteilt haben, sowohl über einen Diplomatenpass wie auch über sehr viele gute Kontakte zu Banken (insbesondere zur Wells Fargo Bank in Reno) und führenden Bankangestellten sowie zu Finanzminister Jack Lew in den USA zu verfügen.

Nach dem Motto: Nicht kleckern – sondern klotzen!

Herr Söbbing bot daher den Anlegern an, von diesen treuhänderisch in Deutschland und in der Schweiz gekaufte ausländische Devisen in den USA bei einer anstehenden Währungsaufwertung zu einem doppelten Kurs legal wieder zu verkaufen. Mit einem Diplomatenflugzeug werde er in die USA fliegen und die Umtauschgeschäfte (quasi am Zoll vorbei) vornehmen, so dass die Anleger in wenigen Tagen bis zu 100 % Rendite machen könnten.

Die Argumente überzeugten oder Herr Söbbing muss wirklich sehr überzeugend gewirkt haben?

Dies glaubten zig Anleger und übergaben Herr Söbbing Umschläge mit unterschiedlichen Geldsummen, die zwar quittiert wurden. Ein Umtausch erfolgte jedoch nach der Aktenlage, die den Verbraucherschutzanwälten vorliegt, nicht: Zunächst wurden die Anleger hingehalten, da auf eine Währungsaufwertung zu warten sei, wobei das Geld nach Aussage Herrn Söbbings bei einem Notar in Holland verwahrt werde, was die Anleger zusätzlich 4000 Euro kosten soll. Auch nachdem einige Anleger ihr Geld wiederhaben wollten, nachdem sie erfahren hatten, dass Herr Söbbing aus der Bundesrepublik Deutschland ausgetreten und hohe persönliche Schulden habe, platzten Geldübergabetermine. Ein Strafverfahren gegen Herrn Söbbing läuft bereits.

Grundsätzlich gilt: Verleihe niemals Geld und / oder deine Frau, außer man möchte beides nicht wieder haben!

Moralapostel sein nützt den geschädigten Anlegern nichts, obwohl Verständnis für so viel Leichtgläubigkeit kaum aufzubringen ist. Die Lehre hieraus ist hoffentlich bei allen Betroffenen verinnerlicht. Daher der gute Rat auch aus Sicht des Strafrechtlers: Geprellte Anleger sollten dringend Rechtsrat einholen, um ihre Gelder wegen Betrugs zurückzufordern und erst einmal zu sichern. Denn es droht zusätzlich auch noch die Gefahr, dass diese Gelder längst nicht mehr vorhanden sind und wenn ihr Wert stetig abnimmt.

Für alle Arten von Devisengeschäften gilt: Schwarze Schafe gibt es im Kapitalanlagebereich viele. Prüfe stets wem genügend Vertrauen für sein hartverdientes Vermögen entgegen gebracht werden kann. Das bedeutet, hier sollte stets umfassend selbst recherchiert werden, bevor einer anderen Person (und mag es auch ein Bankier sein) eigenes Vermögen anvertraut wird. In diesem hart umkämpften Markt ist Vertrauen fehl am Platze!

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1340 vom 5. Juli 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich