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Was hat Steuerberater Christoph Erbel mit der KAMS Vermögensverwaltung GmbH zu tun?

Große Verunsicherung herrschte bei den Anlegern der KAMS Vermögensverwaltung GmbH, als sie allesamt in ihrem Briefkasten ein Schreiben der Kanzlei Erbel Steuerberatung vom 22.08.2014 erhielten.

In diesem Schreiben verlautbarte der Steuerberater und Mediator Dipl.-Kfm. Christoph Erbel, Eupener Straße 139, 50933 Köln, Folgendes:

„Da ich in letzter Zeit von Anlegern der KAMS Vermögensverwaltung GmbH häufiger angeschrieben wurde, möchte ich Ihnen folgende Informationen geben.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich zu keiner Zeit Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur oder Ähnliches für die KAMS Vermögensverwaltung GmbH gewesen bin.“

Angaben Handelsregister zur KAMS Vermögensverwaltung GmbH

Herr Christoph Erbel verwies die angeschriebenen Anleger auf die KAMS Vermögensverwaltung GmbH und gab hierzu die Anschrift Hohenstaufenring 62, 50674 Köln an. Im Handelsregister ist jedoch immer noch als Anschrift die Eupener Straße 139, 50933 Köln, benannt.

Sieht man sich die Unterlagen der KAMS genauer an, gibt es mehrere Hinweise darauf, dass Herr Erbel entgegen seiner Behauptung so gar nichts mit der KAMS zu tun hatte.

Auf dem Schreiben der „Kanzlei Erbel“ vom 22.08.2014 ist die Adresse Eupener Straße 139 in 50933 Köln angegeben. Genau diese Adresse findet man auch im Handelsregister zur KAMS Vermögensverwaltung GmbH, HRB 79657.

Weiter fällt auf, dass Herr Christoph Erbel auf seinem Briefbogen die Telefonnummer 0221/4911155 angab. Erstaunlicherweise befindet sich genau auch diese Telefonnummer auf einer der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin vorliegenden Widerrufsbelehrung der KAMS Vermögensverwaltung GmbH. Auch die dort angegebene Adresse korrespondiert mit der Adresse von der “Kanzlei Erbel“. Die betroffenen Anleger der KAMS wurden also dazu aufgerufen, ihren Widerruf an die Adresse des Steuerberaters Erbel zu senden.

Weitere Verbindungen Steuerberaterkanzlei Erbel zur KAMS Vermögensverwaltung GmbH

Das sind allerdings nicht die einzigen Verbindungen. Kunden der KAMS, die mit dieser ein sog. partiarisches (gewinnabhängiges) Darlehen abgeschlossen haben, haben üblicherweise seitens der KAMS eine rechtsverbindliche Geldeingangsbestätigung im Anschluss erhalten. Dort stand für jeden Kunden etwa folgender Text:

„Sehr geehrter Herr Müller,

 

wie uns unser Treuhänder Herr Erbel heute berichtet, ist die Zeichnungssumme von Summe XY Euro am Datum XY auf dem Treuhandkonto eingegangen.“

Auch auf diesem Schreiben war wiederum die Eupener Straße 139, 50933 Köln, als Adresse angegeben.

Zufall der Zusammenhänge zwischen Herrn Erbel und der KAMS Vermögensverwaltung GmbH?

Die Rechtsanwältin Winker von der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB wundert sich über diese Zusammenhänge. Zu Recht fragen sich die Anleger also, wie denn die KAMS Vermögensverwaltung GmbH darauf kommt, Herrn Erbel explizit als Treuhänder zu bezeichnen und auch seine Kontaktdaten anzugeben, wenn dieser doch so gar nichts mit der Vermögensangelegenheit des Unternehmens zu tun haben möchte. Auch stellt sich die Frage, wenn man Herrn Erbel Glauben schenken möchte, wie dieser dann an die Kontaktdaten sämtlicher Kunden der KAMS Vermögensverwaltung GmbH gekommen ist, um diese mit seinem Rundbrief anzuschreiben.

Fest steht mittlerweile jedenfalls, dass die KAMS zwar ihre Zinszahlungen monatlich weiterhin vornimmt, allerdings sich bereits die ersten Kunden bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team gemeldet haben, deren Darlehensauszahlungen nunmehr fällig geworden sind  und bis heute aber keine Rückzahlung des Darlehens erhalten haben. Die KAMS ist nicht mehr telefonisch für die Kunden zu erreichen. Unabhängig davon, dass ohnehin die Telefonnummer der Steuerberatungskanzlei Erbel angegeben wurde, der auf seine Unzuständigkeit beharrt. Rechtsanwältin Winker gibt zu bedenken: „Sollte sich der Verdacht erhärten, dass Herr Erbel sehr wohl treuhänderisch für die KAMS Vermögensverwaltung GmbH tätig geworden ist, so kommt auch dieser im Falle des Verlustes der getätigten Darlehensgelder als möglicher Haftungsgegner in Betracht.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1422 vom 27. Oktober 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich