Was tun bei Kontosperrung wegen eines Geldwäscheverdachts - Valentin Schulte

Was tun bei Kontosperrung wegen eines Geldwäscheverdachts?

ViaBuy Bank / Crosscard S.A. – Was tun bei Kontosperrung wegen eines Geldwäscheverdachts –  Im Interview mit Valentin Markus Schulte, Volkswirt und Stud. jur.

Die europäische Zusammenarbeit hat es Verbrauchern und Unternehmern im gemeinsamen Wirtschaftsraum sehr leicht gemacht, auch grenzüberschreitend miteinander Geschäfte zu betreiben. Die Vorteile dieser offenen Märkte sind sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen klar erkennbar, da sie den Zugang zu Finanzdienstleistungen und internationalen Märkten erheblich erleichtern.

Jedoch kann es in diesem Zusammenhang auch zu Problemen kommen, insbesondere wenn es um die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche geht. Ein häufiger Vorfall, mit dem viele Bankkunden konfrontiert sind, ist die Sperrung von Girokonten aufgrund eines Verdachts auf Geldwäsche. Dies kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten und finanziellen Nachteilen führen. Es stellt sich dann die Frage: Was passiert, wenn das Konto aufgrund eines solchen Verdachts gesperrt wird, und wie können Betroffene darauf reagieren? Besonders in Fällen, in denen deutsche Verbraucher Konten bei europäischen Banken führen, wie beispielsweise bei der luxemburgischen Crosscard S.A., die unter dem Namen Viabuy agiert, stellen sich viele Fragen. In unserem Interview mit Valentin Markus Schulte, Volkswirt und Stud. jur. bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Berlin, erhalten wir wertvolle Einblicke zu diesem Thema.

ABOWI: Guten Tag, Herr Schulte, bitte erklären Sie unseren Lesern kurz, was ist Geldwäsche überhaupt?

Valentin Markus Schulte: Geldwäsche bezeichnet den Prozess, bei dem illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf integriert wird. Ziel ist es, die Herkunft der Gelder zu verschleiern, um den Eindruck zu erwecken, dass das Geld aus legalen Quellen stammt. Gemäß § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) ist Geldwäsche eine Straftat, die strafrechtlich verfolgt wird.

ABOWI: Und wozu wird Geldwäsche betrieben? Warum ist dieses Verfahren so problematisch?

Valentin Markus Schulte: Die Hauptmotivation für Geldwäsche ist, die Herkunft der Gelder zu verschleiern, um kriminelle Aktivitäten zu verbergen. Dies kann beispielsweise aus Drogenhandel, Korruption, Steuerhinterziehung oder anderen illegalen Handlungen resultieren. Die Kriminalität wird durch das Eingliedern dieser Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf „gewaschen“, sodass es schwerer wird, die illegale Herkunft zu verfolgen. Ohne diese Praxis könnten Behörden und Strafverfolgungsorgane viel schneller die illegalen Aktivitäten aufdecken und die Verantwortlichen verfolgen.

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ABOWI: Konkret möchten wir nun über eine Kontosperrung bei der Crosscard S.A. sprechen. Diese luxemburgische Bank betreibt unter dem Namen Viabuy geschäftliche Aktivitäten. Wie kommt es dazu, dass deutsche Staatsbürger Konten in Luxemburg führen?

Valentin Markus Schulte: In der Europäischen Union sind die Märkte für Bankdienstleistungen weitestgehend geöffnet. Bürgern der EU steht es frei, Konten bei Banken in jedem Mitgliedstaat zu eröffnen. Diese Freiheit des Kapitalverkehrs sorgt dafür, dass deutsche Staatsbürger und Unternehmen problemlos Konten bei Banken im gesamten europäischen Wirtschaftsraum führen können. Umgekehrt haben auch europäische Unternehmen, wie Viabuy, die Möglichkeit, ihre Produkte in allen Mitgliedstaaten anzubieten, ohne dass nationalstaatliche Einschränkungen eine Rolle spielen. Luxemburg als Finanzplatz bietet zudem eine Reihe von Vorteilen, wie etwa günstigere steuerliche Bedingungen und eine lange Tradition im Finanzsektor.

ABOWI: Was passiert, wenn eine luxemburgische Bank einen Geldwäscheverdacht hat und wie wird dieser Verdacht festgestellt?

Valentin Markus Schulte: Wenn eine Bank einen Verdacht auf Geldwäsche hat, wird das betroffene Konto sofort eingefroren. Der Verdacht wird anschließend an die zuständigen Behörden in Luxemburg, wie den Geldwäschebeauftragten, weitergeleitet. Die Feststellung eines Verdachts kann auf verschiedenen Kriterien basieren, die durch die Bank oder automatisierte Systeme wie Algorithmen erkannt werden. Häufige Indikatoren sind beispielsweise außergewöhnlich hohe Bargeldeinzahlungen, verdächtige Überweisungen zwischen Dritten oder Transaktionen, die nicht zur üblichen Geschäftstätigkeit des Kontoinhabers passen.

ABOWI: Was können Betroffene tun, wenn ihr Konto gesperrt wurde?

Was tun bei Kontosperrung wegen eines Geldwäscheverdachts?
Valentin Schulte / Kanzlei Dr. Schulte

Valentin Markus Schulte: Ein solcher Vorfall kommt in der Praxis häufiger vor, als man denkt, und führt bei den betroffenen Personen oft zu Schock und Verwirrung. Wenn eine Kontosperrung aufgrund eines Geldwäscheverdachts eintritt, etwa an der Tankstelle, wenn plötzlich die Kreditkarte nicht mehr funktioniert, sollten Betroffene nicht in Panik geraten. Der erste Schritt sollte darin bestehen, einen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann sofort Kontakt mit der Bank aufnehmen und rechtliche Schritte einleiten. Gemäß § 9-3 des luxemburgischen Anti-Geldwäsche-Gesetzes kann der Anwalt Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Dieser Widerspruch wird an das zuständige Gericht weitergeleitet, das dann die Rechtmäßigkeit der Sperrung überprüft. In vielen Fällen kann so die Sperrung schnell aufgehoben werden.

ABOWI: Wie fallen diese Entscheidungen üblicherweise aus? Ist der Verdacht auf Geldwäsche oft begründet?

Valentin Markus Schulte: Aus unserer Erfahrung heraus tendieren Banken und Geldwäschebeauftragte oft dazu, im Zweifelsfall lieber zu viele Konten zu sperren, als ein einziges unverdächtiges Konto zu übersehen. Diese übervorsichtige Vorgehensweise führt leider dazu, dass in vielen Fällen Konten gesperrt werden, bei denen der Verdacht auf Geldwäsche unbegründet ist. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen die Sperrung durch das Gericht aufgehoben wird, sobald der Fall überprüft wird. Die Betroffenen können dann auf ihr Konto zugreifen und ihr Geld wieder abheben.

ABOWI: Welche Rechte hat ein Betroffener, wenn er von einer Bank aufgrund eines Geldwäscheverdachts benachrichtigt wird, aber keine genauen Informationen über den Verdacht erhält?

Valentin Markus Schulte: Ein Betroffener hat das Recht auf umfassende Information über die Gründe der Kontosperrung. Laut den europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen Banken in der Regel den Kunden über eine Sperrung informieren, jedoch kann dies in Ausnahmefällen auch unterbleiben, wenn dies die Ermittlungen gefährden würde. In solchen Fällen sollte der Kunde den Anwalt seiner Wahl einschalten, um die genauen Umstände der Sperrung zu klären und sicherzustellen, dass die Bank ihrer Informationspflicht nachkommt. Der Anwalt kann auch darauf drängen, dass die Bank die relevanten Informationen offenlegt und die Entscheidung überprüft wird.

ABOWI: Wie können Verbraucher generell verhindern, dass ihr Konto zu Unrecht gesperrt wird?

Valentin Markus Schulte: Verbraucher können bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Risiko einer Kontosperrung zu minimieren. Dazu gehört, dass sie bei der Bank immer korrekte und vollständige Angaben zu ihren finanziellen Aktivitäten machen. Verdächtige oder unklare Transaktionen sollten vermieden oder der Bank vorab gemeldet werden, um Missverständnisse zu verhindern. Außerdem ist es ratsam, regelmäßig die eigenen Kontoauszüge zu prüfen und bei Unregelmäßigkeiten sofort Kontakt mit der Bank aufzunehmen. Eine transparente Kommunikation und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche können helfen, unnötige Sperrungen zu vermeiden.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt / stud. jur.

Kontakt:
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Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 4289 vom 9. Juli 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich