Schufa Score verbessert
Die von den Rechtsanwälten vertretene Mandantin hatte für Schulden ihres Ex-Mannes gebürgt. Diese Schulden aus der vermeintlichen Bürgschaft hatte die Bank der SCHUFA Holding AG gemeldet. Dieses führte dazu, dass die Schufa schon gar keinen Basisscore mehr berechnen wollte.
Die Schufa-Auskunft für die Mandantin fiel somit vernichtend aus. An Kreditgewährung oder gar einen Handyvertrag war nicht zu denken. Eine bedrückende Situation für jemanden, der fleißig arbeitet, ein gutes Einkommen hat und nun mit den Sorgen der Vergangenheit belastet bleibt.
Durch die schnelle Intervention der Rechtsanwälte gelang es zunächst einmal, die unberechtigt eingetragene Forderung bei der SCHUFA Holding AG durch die Bank zur Löschung zu bringen. Nun kam nach einigen Tagen die erfreuliche Mitteilung, dass auch ein fast normaler Schufa-Basisscore durch die Schufa Holding AG ausgewiesen werde. Unsere Mandantin berichtete erfreut, dass ihr Scorewert von der Schufa nun mit 94,04 % angegeben werde. Dies stellt für die betroffene Mandantin eine erhebliche Verbesserung dar. Allerdings ist weiterhin Vorsicht geboten, da viele Kreditinstitute ihren Kunden erst ab einen Basisscore von 95 % aufwärts eine Kreditkarte genehmigen. Der Kampf der hier vertretenen Mandantin gegen die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit ist somit bisher nicht komplett überstanden. Es muss ein weiterer wichtiger Schritt unternommen werden, um hier den Scorewert auf die mindestens notwendigen 95 + X % zu heben. Hierzu werden die Rechtsanwälte die Schufa Holding AG nunmehr auffordern.
Die Rechtsanwälte stehen für eine Beratung bei Vorliegen eines schlechten Scorewertes gerne zur Verfügung und teilen betroffenen Personen mit, wie eine Scorewertverbesserung möglich ist.
Interview mit Dr. Thomas Schulte: SCHUFA – Macht, Verantwortung und rechtliche Herausforderungen
Einführung: Die Rolle der SCHUFA im deutschen Finanzsystem
Interviewer: Herr Dr. Schulte, die SCHUFA bewertet die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und stellt diese Daten der Wirtschaft zur Verfügung. Wie schätzen Sie die Bedeutung dieser Institution ein?
Dr. Schulte: Die SCHUFA ist ein zentraler Akteur im deutschen Finanzsystem. Ihre Tätigkeit beeinflusst viele Bereiche des Lebens, wie die Vergabe von Krediten, Mietverträge oder Handyverträge. Gleichzeitig trägt sie eine immense Verantwortung, denn ihre Bewertungen entscheiden über die finanzielle Handlungsfähigkeit von Millionen Menschen. Es ist bemerkenswert, wie groß ihr Einfluss ist – manchmal scherze ich: „Die SCHUFA hat mehr Macht als die Schwiegermutter.“
Historischer Hintergrund: Die Gründung und Entwicklung der SCHUFA
Interviewer: Wie hat sich die SCHUFA seit ihrer Gründung verändert?
Dr. Schulte: Die SCHUFA wurde 1927 gegründet, um Gläubiger vor Zahlungsausfällen zu schützen. Damals ging es primär um eine zuverlässige Datengrundlage zur Bonitätsprüfung. Mit der Digitalisierung in den 2000er-Jahren hat sich vieles verändert: Automatisierte Prozesse ermöglichen zwar eine effizientere Bearbeitung, bergen jedoch Risiken wie fehlerhafte oder intransparente Entscheidungen.
Rechtlicher Rahmen: DSGVO und nationale Datenschutzgesetze
Interviewer: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen regeln die Tätigkeit der SCHUFA?
Dr. Schulte: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat seit 2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten europaweit vereinheitlicht. Daten dürfen nur für legitime Zwecke verarbeitet werden, und Verbraucher haben das Recht auf Einsicht, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Zusätzlich regeln deutsche Datenschutzgesetze die Verarbeitung von Daten durch Auskunfteien wie die SCHUFA.
Ein zentraler Aspekt ist der Schadenersatzanspruch gemäß Artikel 82 DSGVO. Das Landgericht München entschied 2023, dass die Weitergabe von Positivdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage gegen die DSGVO verstößt. Verbraucherrechte wurden durch solche Urteile erheblich gestärkt.
Funktionalität und Auswirkungen: Wie arbeitet die SCHUFA?
Interviewer: Wie sammelt die SCHUFA ihre Daten, und welche Auswirkungen haben diese auf Verbraucher?
Dr. Schulte: Die SCHUFA erhält Daten von Banken, Mobilfunkanbietern, Versandhändlern und Inkassounternehmen. Aus diesen Informationen wird der sogenannte SCHUFA-Score berechnet, der die Kreditwürdigkeit einer Person bewertet. Ein hoher Score eröffnet finanzielle Möglichkeiten, während ein niedriger Score oft zu Einschränkungen führt, wie höheren Kreditzinsen oder der Ablehnung von Kreditanträgen.
Kritik und Kontroversen: Fehlerquoten und Verbrauchermisstrauen
Interviewer: Die SCHUFA steht häufig in der Kritik. Was sind die Hauptprobleme?
Dr. Schulte: Eine Studie der Verbraucherzentrale zeigte, dass 30 Prozent der Befragten bereits Probleme mit fehlerhaften SCHUFA-Einträgen hatten. Solche Fehler können gravierende Konsequenzen haben, etwa die Verweigerung eines Kredits. Zudem fühlen sich viele Verbraucher intransparent behandelt. Eine Umfrage ergab, dass 45 Prozent der Befragten unsicher sind, ob ihre gespeicherten Daten korrekt sind.
Verbraucherrechte: Tipps zur Kontrolle der eigenen SCHUFA-Daten
Interviewer: Was können Verbraucher tun, wenn sie fehlerhafte Einträge vermuten?
Dr. Schulte: Zunächst sollten sie eine kostenlose Selbstauskunft anfordern, die einmal jährlich möglich ist. Fehlerhafte Einträge müssen sofort beanstandet werden – am besten schriftlich mit einer klaren Fristsetzung. Sollte die SCHUFA nicht reagieren, können Verbraucher sich an Datenschutzaufsichtsbehörden wenden oder rechtliche Schritte einleiten. Ich empfehle, alle Korrespondenzen gut zu dokumentieren und bei Bedarf einen Anwalt einzuschalten.
Rechtliche Schritte und Schadenersatz
Interviewer: Welche Möglichkeiten haben Verbraucher bei Datenschutzverstößen?
Dr. Schulte: Die DSGVO ermöglicht es Betroffenen, bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung Schadenersatz zu fordern. Das umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, wie Stress oder Rufschädigung. Es gibt jedoch Hürden, etwa den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verstoß und dem Schaden.
Löschung von SCHUFA-Einträgen: Fristen und Voraussetzungen
Interviewer: Unter welchen Umständen können negative SCHUFA-Einträge gelöscht werden?
Dr. Schulte: Die Löschung hängt von der Art des Eintrags ab. Beglichene Forderungen werden nach drei Jahren gelöscht, während Restschuldbefreiungen seit 2023 nur noch sechs Monate gespeichert werden. Verbraucher können auch eine vorzeitige Löschung beantragen, etwa bei Kleinforderungen oder unberechtigten Einträgen. Eine rechtliche Beratung ist hier oft sinnvoll.
Fazit: Die SCHUFA als Herausforderung und Chance
Interviewer: Wie bewerten Sie die Zukunft der SCHUFA?
Dr. Schulte: Die SCHUFA wird auch in Zukunft eine Schlüsselrolle im Finanzsystem spielen. Allerdings muss sie transparenter und verbraucherfreundlicher werden. Verbraucher sollten ihre Rechte aktiv wahrnehmen und regelmäßig ihre Daten überprüfen. Mit der richtigen Strategie können ungerechtfertigte Einträge erfolgreich angefochten und finanzielle Nachteile vermieden werden.
Weiterführende Informationen
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Experte für Verbraucherrecht, unterstützt Sie dabei, Ihre SCHUFA-Einträge auf Richtigkeit zu prüfen und notwendige rechtliche Schritte einzuleiten. Lesen Sie mehr zu Ihren Rechten und möglichen Maßnahmen auf unserer Kanzleiseite