Datenschutzrecht ist unbeliebt, weil zu kompliziert
Das Datenschutzrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich in Deutschland, aber auch weltweit nicht gerade besonderer Beliebtheit erfreut. Gerade zum Umgang mit Negativeinträgen bei Auskunfteien, wie der Schufa Holding AG, der Creditreform oder Bürgel gibt es im Internet verschiedene Informationen.
Mal mehr, mal weniger seriöse Anbieter versuchen sich auf diesem Rechtsgebiet und die Betroffenen erleiden dadurch desöfteren noch größeren Schaden. Bisher hatten sich auch nur wenige Rechtsanwälte auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Allerdings scheint mit der Anzahl der Betroffenen Kunden / Verbraucher, die Probleme mit Banken, Versicherungen, Telefonanbietern, Vermietern oder sogar mit dem Arbeitgeber bekommen, auch die Anzahl der Auskünfte von Anbietern aus allen Branchen anzusteigen.
Die Rechtsanwälte aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team beschäftigen sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Rechtsgebiet des Datenschutzrechts und insbesondere mit der Problematik der Löschung von Negativeinträgen in Auskunfteien.
Vielen Betroffenen konnte bereits außergerichtlich geholfen werden. Hierzu reicht meist ein juristisch anspruchsvolles und gut durch recherchiertes Anschreiben an die entsprechende Stelle, die für den Negativeintrag verantwortlich ist. Hier konnten in der Vergangenheit bereits Negativeinträge durch folgende Firmen zur Löschung gebracht werden.
Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG
H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG
Bayerischer Inkasso Dienst AG
Telekom Deutschland GmbH
Lindorff Inkasso GmbH
Commerzbank AG
Universum Inkasso GmbH
Schufa-Holding AG (nach Löschung des Eintrags durch eintragende Stelle)
MLP Finanzdienstleistungen AG
Deutsche Postbank AG
Santander Consumer Bank AG
EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Auch gerichtlich waren die Rechtsanwälte in verschiedenen Verfahren erfolgreich. Unter anderem wurden Urteile gegen folgende Gesellschaften erstritten:
Landesbank Berlin AG (LBB)
Telekom Deutschland GmbH (einstweilige Verfügung)
Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Berlin)
Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Verden)
Bayerischer Inkasso Dienst (Urteil Landgericht Berlin)
Nach einer durch die Rechtsanwälte eingereichten Klage kam es im Wege eines Vergleichs oder während des Rechtsstreits zu einer Löschung von Einträgen folgender Gesellschaften:
Targobank (Eintrag während des Verfahrens gelöscht)
UniCredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank)
Readybank AG (Eintrag vor Urteil erledigt)
Commerzbank AG (Eintrag vor Urteil erledigt)
Santander Consumer Bank AG
Update seit 2018
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre Auswirkungen auf Auskunfteien in Deutschland
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, brachte erhebliche Neuerungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich. Besonders betroffen sind Auskunfteien, die als zentrale Informationsdienstleister für Kreditinstitute, Handel und andere Unternehmen agieren. Die DSGVO stellt neue Anforderungen an die Datenverarbeitung und stärkt die Rechte der Betroffenen.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Vor der DSGVO war die Datenverarbeitung durch Auskunfteien hauptsächlich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Mit der DSGVO und dem neuen BDSG (BDSG-neu) wurden bestehende Vorschriften angepasst und neue Anforderungen eingeführt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein Erlaubnistatbestand vorliegt, insbesondere:
- Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO)
- Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO)
- Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO)
Insbesondere der letzte Punkt ist für Auskunfteien relevant. Die Datenverarbeitung kann weiterhin auf berechtigte Interessen gestützt werden, sofern keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.
Informationspflichten und Betroffenenrechte
Eine wesentliche Neuerung der DSGVO sind die verstärkten Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Jede Person hat das Recht auf umfassende Informationen darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden. Besonders relevant für Auskunfteien sind dabei folgende Rechte:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Betroffene können von Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche oder unvollständige Daten müssen korrigiert werden.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene die Löschung ihrer Daten verlangen („Recht auf Vergessenwerden“).
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere wenn diese auf berechtigte Interessen gestützt wird.
Auskunfteien müssen sicherstellen, dass diese Rechte effizient und fristgerecht umgesetzt werden.
Praktische Auswirkungen auf die Arbeit von Auskunfteien
Obwohl die DSGVO neue Anforderungen mit sich bringt, bleibt die grundlegende Praxis der Datenverarbeitung durch Auskunfteien weitgehend unverändert. Viele der bisherigen Regelungen wurden in die DSGVO übernommen oder konkretisiert. Dennoch ergeben sich einige wesentliche Änderungen:
- Striktere Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen nachweisen können, auf welcher rechtlichen Grundlage sie Daten verarbeiten und wie sie die Rechte der Betroffenen sicherstellen.
- Erweiterte Informationspflichten: Die Pflicht, Betroffene transparent über die Datenverarbeitung zu informieren, ist strenger geworden.
- Sorgfältigere Interessenabwägung: Die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen erfordert eine nachvollziehbare und dokumentierte Abwägung der betroffenen Rechte.
Herausforderungen und Anpassungsbedarf
Die DSGVO stellt für Auskunfteien insbesondere in folgenden Bereichen Herausforderungen dar:
- Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die Erfassung, Dokumentation und Beantwortung von Betroffenenanfragen erfordert mehr Ressourcen.
- Risikomanagement: Falsche oder veraltete Daten können zu Beschwerden führen, die unter der DSGVO strenger geahndet werden können.
- Höhere Bußgelder: Verstöße gegen die DSGVO können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden, was eine konsequente Compliance erfordert.
Urteile, die Betroffene schützen
Es gibt mehrere relevante Urteile zum Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, die die Anwendung und Auslegung dieses Rechts in der Praxis verdeutlichen.
Urteile zum Recht auf Berichtigung
- Urteil des VG Köln (25.03.2022):
- Das Verwaltungsgericht Köln lehnte mit Urteil vom 25. März 2022 (Az.: 25 K 2138/19) einen Berichtigungsanspruch aus Art. 16 S. 1 DSGVO ab, da die Richtigkeit eines personenbezogenen Datums nicht nachgewiesen werden konnte. Der Kläger hatte die Berichtigung seiner Wohnanschrift beantragt, konnte jedoch nicht ausreichend belegen, dass die eingetragenen Daten unrichtig waren und die vorgeschlagenen Daten tatsächlich mit der Realität übereinstimmten14.
- Urteil des OLG Stuttgart (24.11.2021):
- In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass ein Berichtigungsanspruch gegeben ist, wenn unrichtige Daten erfasst wurden und der Kläger nachweisen kann, dass die neuen Daten korrekt sind. Das Gericht stellte fest, dass das Recht auf Berichtigung auch im Kontext von Social Media gilt, wo falsche Daten erfasst wurden (Az.: I-20 U 75/18) 6.
Rechtsgrundlagen und Anforderungen
- Art. 16 DSGVO: Dieser Artikel gewährt betroffenen Personen das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Die Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit und die Richtigkeit der vorgeschlagenen Daten sind entscheidend für den Erfolg eines Berichtigungsantrags.
- Informationspflichten: Verantwortliche müssen betroffene Personen über ihr Recht auf Berichtigung informieren und sicherstellen, dass sie innerhalb eines Monats auf Anfragen reagieren.
Bedeutung auch für die Schufa – Relevante Aspekte der DSGVO für die Schufa
Die Anforderungen der DSGVO gelten auch für die Schufa und andere Auskunfteien in Deutschland. Die Schufa muss sich an die Bestimmungen der DSGVO halten, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Personen.
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Mehr erfahren
1. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
- Die Schufa stützt ihre Datenverarbeitung auf Art. 6 DSGVO, insbesondere auf berechtigtes Interesse und Einwilligung. Dies bedeutet, dass sie nur dann Daten verarbeiten darf, wenn ein berechtigtes Interesse an der Abfrage besteht oder der Betroffene eingewilligt hat.
2. Recht auf Berichtigung
- Gemäß Art. 16 DSGVO haben Betroffene das Recht, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen. Dies gilt auch für die Schufa, was bedeutet, dass Verbraucher einen Anspruch darauf haben, dass ihre Daten korrigiert werden, wenn diese fehlerhaft sind.
3. Auskunftsrecht
- Nach Art. 15 DSGVO haben Verbraucher das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten. Die Schufa ist verpflichtet, Informationen über den eigenen Score sowie über die verwendeten Daten und deren Verarbeitung bereitzustellen.
4. Transparenzanforderungen
- Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Schufa in bestimmten Aspekten nicht ausreichend darüber informiert hat, wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Transparenz der Algorithmen zur Berechnung des Scores.
5. Klage und rechtliche Schritte
- Es gibt laufende rechtliche Schritte gegen die Schufa aufgrund von Datenschutzverletzungen, insbesondere weil Verbrauchern bei kostenlosen Selbstauskünften nicht alle relevanten Daten zur Verfügung gestellt werden. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen zeigen, dass die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben für Auskunfteien wie die Schufa von großer Bedeutung ist.
Weitere Informationen und was ist zu tun, wenn man betroffen ist
DSGVO und Auskunfteien – Ihre Rechte und Möglichkeiten nutzen!
Das Datenschutzrecht ist komplex – und genau das nutzen viele unseriöse Anbieter aus. Besonders betroffen sind Verbraucher mit Negativeinträgen bei der Schufa, Creditreform oder Bürgel. Unrichtige oder veraltete Daten können gravierende Folgen haben: Kreditablehnungen, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Probleme mit dem Arbeitgeber.
Die Kanzlei Dr. Schulte ist auf Datenschutzrecht spezialisiert und setzt sich erfolgreich für die Löschung unrechtmäßiger Einträge ein. Ein professionelles juristisches Vorgehen kann oft außergerichtlich zum Erfolg führen. Viele Einträge lassen sich durch gezielte Anschreiben an die verantwortlichen Stellen löschen – und falls nötig, ziehen wir vor Gericht.
Lassen Sie sich nicht von undurchsichtigen Regelungen abschrecken! Wir prüfen Ihre Einträge und zeigen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erste Einschätzung und schützen Sie Ihre Bonität!