Wie komme ich an meine Schufa-Selbstauskunft - Dr Thomas Schulte

Wie komme ich an meine Schufa-Selbstauskunft?

Die Schufa Holding AG ist Deutschlands mächtigste Auskunftei. Viele Verträge, wie Handyvertrag, Mietvertrag, Kreditvertrag, Leasingvertrag u.v.m, die heutzutage geschlossen werden, sind nur noch mit sauberer Schufa zu erhalten. Viele Mitbürger fragen sich daher, wie sie an ihre aktuelle Schufa-Selbstauskunft gelangen.

Um eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft zu erhalten, sind folgende Schritte zu beachten:

  • Online-Bestellung: Die Bestellung kann online über die Webseite www.meineSchufa.de erfolgen. Dort die Option „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ auswählen. Dieser Button befindet sich im grauen Bereich ganz unten rechts auf der Seite.
  • Alternativ per Post: Es besteht auch die Möglichkeit, die Auskunft per Post zu bestellen. Dafür ist es erforderlich, eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises anzufertigen und diese der Bestellung beizulegen. Die Bestellung kann an folgende Adresse gesendet werden:SCHUFA Holding AG

    Kormoranweg 5

    65201 Wiesbaden

  • Inhalt der Auskunft: Mit der Datenkopie erhält man eine umfassende Auskunft über alle bei der SCHUFA gespeicherten Informationen. Dazu gehören auch alle Anfragen, die Vertragspartner der SCHUFA in den letzten zwölf Monaten bezüglich der eigenen Person gestellt haben.
  • Gesetzlicher Anspruch: Gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die SCHUFA verpflichtet, einmal jährlich eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO sehr umfangreich ist und private Daten enthält. Für Vermieter kann stattdessen der SCHUFA-BonitätsCheck verwendet werden. Wer sich den SCHUFA-BonitätsCheck nicht leisten kann, sollte in der kostenlosen Datenkopie Angaben schwärzen, die den Vermieter nichts angehen, wie z. B. Konto- oder Kreditkartennummern.

SCHUFA-Eintrag löschen: Ihr Weg aus der finanziellen Falle!

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann den finanziellen Ruin bedeuten. Kredite werden verweigert, Mietwohnungen unerreichbar und selbst Mobilfunkverträge können zum Problem werden. Doch wussten Sie, dass viele Einträge rechtswidrig sind und problemlos gelöscht werden können? Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich erfolgreich wehren.

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Albtraum SCHUFA: Warum ein Eintrag Ihr Leben ruinieren kann

Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat gravierende Folgen. Banken verweigern Kredite, Vermieter lehnen Mietanfragen ab, und selbst Online-Shopping kann unmöglich werden. Dabei ist die SCHUFA kein offizielles Organ, sondern ein privates Unternehmen. Fehlerhafte oder veraltete Einträge sind häufiger, als man denkt. Doch Betroffene haben Rechte!

Gesetzliche Grundlagen: Ihr Anspruch auf Löschung!

Laut § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf ein negativer SCHUFA-Eintrag nur erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Forderung ist unbestritten und fällig.
  • Der Schuldner wurde mindestens zweimal gemahnt.
  • Die Datenübermittlung ist zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist der Eintrag rechtswidrig und kann sofort gelöscht werden.

Gemäß Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene das Recht auf Löschung unberechtigter Einträge. Darüber hinaus können Betroffene nach Art. 21 DSGVO der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere wenn dadurch erheblicher Schaden entsteht.

Gerichtliche Entscheidungen: Wann muss die SCHUFA löschen?

Deutsche Gerichte haben mehrfach entschieden, dass unrechtmäßige SCHUFA-Einträge gelöscht werden müssen. So urteilte etwa das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-05 O 151/21), dass eine nicht nachgewiesene Forderung nicht zu einem negativen Eintrag führen darf. Das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 4 W 577/21) bestätigte, dass eine verspätete Zahlung nicht automatisch einen negativen SCHUFA-Eintrag rechtfertigt.

Der Fall Max M.: Wenn ein fehlerhafter Eintrag zum finanziellen Ruin führt

Max M. erlebte einen Alptraum: Ein veralteter SCHUFA-Eintrag verhinderte den Kauf seines Eigenheims. Die Bank verweigerte den Kredit, obwohl die Forderung bereits beglichen war. Erst nach rechtlichem Beistand konnte die Löschung erwirkt werden. Der Fall zeigt: Wer sich wehrt, kann gewinnen!

So löschen Sie Ihren negativen SCHUFA-Eintrag – Schritt für Schritt!

  1. Daten einsehen: Beantragen Sie eine kostenlose Selbstauskunft auf meineschufa.de.
  2. Fehlende Voraussetzungen prüfen: Ist die Forderung bestritten? Wurde sie bereits beglichen?
  3. Löschung beantragen: Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA mit Verweis auf Art. 17 DSGVO.
  4. Beschwerde einlegen: Falls die SCHUFA sich weigert, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.
  5. Rechtliche Schritte einleiten: Wenn alle Stricke reißen, hilft eine Klage vor Gericht.

Vorsicht vor dubiosen SCHUFA-Reinigern!

Im Internet tummeln sich zahlreiche unseriöse Anbieter, die gegen hohe Gebühren eine Löschung versprechen. Viele sind betrügerisch und nutzen lediglich die gleichen rechtlichen Schritte, die auch Betroffene selbst einleiten können.

Dr-Thomas-Schulte-Rechtsanwalt
Dr-Thomas-Schulte-Rechtsanwalt

Fazit: Lassen Sie sich nicht von der SCHUFA erpressen!

Ein negativer SCHUFA-Eintrag bedeutet nicht das finanzielle Aus. Wer seine Rechte kennt und aktiv wird, kann unberechtigte Einträge entfernen lassen. Die Rechtsprechung ist auf der Seite der Verbraucher. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und holen Sie sich professionelle Hilfe!

Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandanten erfolgreich bei der Bewältigung von SCHUFA-Problemen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre finanzielle Reputation wiederherzustellen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.

E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20

Seit vielen Jahren bieten wir kontinuierlich Weiterbildungen an und freuen uns, auch Anfragen von Rechtsanwaltskollegen zu erhalten.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1386 vom 16. September 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich