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Zweckoptimismus bei der Windwärts Energie GmbH

Vergangenen Freitag, 07.02.2014, hat die Windwärts Energie GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor dem AG Hannover gestellt. Betroffen sind zahlreiche Bürger und Anleger, die ihre Hoffnung in die Windwärts Bürgerprojekte Erneuerbaren Energien gesetzt und ihr Kapital in die Unternehmensgenussrechte investiert hatten.

Nun wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, Herr Prof. Volker Römermann. Er legt vor allem in der Pressemitteilung der Windwärts Energie GmbH auf der Homepage vom Freitag Zweckoptimismus an den Tag, indem er meint: „Das neue Insolvenzrecht in Deutschland bietet große Chancen für Unternehmen mit guter Substanz“. Hoffentlich ist dies nicht eher eine Plattitüde, um die Anleger zu beruhigen. Denn es fragt sich schon, wo hier die gute Substanz von Windwärts Energie GmbH denn sein soll. So schildert das Unternehmen selbst seine Lage wie folgt:

„Im vergangenen Jahr hatten Verzögerungen bei laufenden Windenergieprojekten und Vorlaufkosten in den Auslandsmärkten die finanzielle Lage des Unternehmens belastet. Daraufhin hatte Windwärts Ende des Jahres 2013 alle kurz- und mittelfristig nicht profitablen Geschäftsaktivitäten beendet. Das betraf sowohl das Geschäftsfeld Photovoltaik als auch die Projektentwicklung in Italien. Mit der Konzentration auf das Kerngeschäft ging auch ein Stellenabbau um etwa ein Viertel der Belegschaft einher. Diese Restrukturierung war eine Reaktion auf die sich verändernden Märkte im Bereich der erneuerbaren Energien und auf die angespannte finanzielle Lage.“

Gute Unternehmenssubstanz hört sich anders an. Es wird nun zeigen, wie es mit der Windwärts weitergeht. Für die betroffenen Anleger und Bürger bleibt leider zu befürchten, dass sich auch die niedersächsische Windwärts zu der Windreich GmbH und das Schicksal der Prokon einreihen wird.

Anlegergemeinschaft Windwärts Energie GmbH

„Wir haben bereits eine Anlegergemeinschaft Windwärts Energie GmbH für die betroffenen geschädigten Anleger gegründet. Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Kapitalanlagen des Grauen Kapitalmarktes wissen wir, dass selten eine vollmundig angekündigte Sanierung solchen Unternehmen gelingt. Für dieses Bürgerprojekt und den betroffenen Anlegern bleibt es daher erstmal abzuwarten, wie der vorläufige Insolvenzverwalter hier die Sanierung vornehmen wird. Das Vertrauen der Windwärts-Genussrechtsinhaber ist jedenfalls beschädigt“,  so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, Rechtsanwälte.

Fazit: Risiko Totalverlust

Bei Genussrechten handelt es sich um das Recht am Reingewinn einer Gesellschaft. Allerdings steht den Genussrechtsinhabern kein Stimmrecht zu. Vor allem im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Gesellschaft erfolgt die Rückzahlung der Einlage des Genussscheininhabers erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger. Für die betroffenen Anleger und ihre Familien besteht insofern immer das Risiko eines Totalverlustes, worüber im Voraus aufgeklärt werden muss. Ansprechpartner für Rückfragen sind Rechtsanwalt Dr. Schulte und Rechtsanwältin Helena Winker unter 030 715 206 70 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Formulare für die betroffenen Anleger Windwärts Energie GmbH stehen auf dr-schulte.de zum Download zur Verfügung.

bei Dr. Schulte und sein Team

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1183 vom 17. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich